UPS Ditzingen: Neue Regelungen für Mehrarbeit - was wollt ihr?
Kurz vor der Neuwahl des Betriebsrates im Januar gibt es wohl bereits Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung für die Mehrarbeit. Der jetzige Betriebsrat hat kulanterweise angeboten wieder auf die alte Regelung mit geringen Änderungen zurückzugreifen. Der Arbeitgeber blockiert dies vehement, wohl in der Hoffnung nach der Neuwahl mit einem anders gesinnten Betriebsrat verhandeln zu können, und dann eine Regelung noch mehr im Sinne des Arbeitgebers (vor allem im Bezug auf Anordnung von Überstunden) durchsetzen zu können.
Ich bin der Meinung, auch die alte Regelung ist unflexibel und keineswegs zeitgemäß und geht nicht auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Arbeitnehmer ein. Hier bei uns arbeiten Alleinerziehende, Schhüler, Studenten, Selbstständige, Leute mit mehreren anderen Jobs usw. Dem ist auch Rechnung zu tragen.
Die Regelungen, die momentan bei UPS vorherrschen, sind auf dem Stand der sechziger Jahre, sollten aber dringendst auf europäisches Niveau des 21. Jahrhunderts angehoben werden.
Ich stelle hiermit mal einen Vorschlag zur Diskussion, der hoffentlich reichlich kommentiert und auch auch mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen versehen wird.
Im wesentlichen will ich den Arbeitgeber dazu zwingen, die Arbeitsplanung so zu gestalten, daß grundsätzlich die Arbeit nicht von vornherein mit Überstunden geplant wird, aber anderseits im Falle von aussergewöhnlichen Situationen die durchaus vorhandene hohe Flexibilität der Mitarbeiter auch entsprechend honoriert wird. Dies erfordert aber eine gewisse Flexibilität vom Arbeitgeber, die im Moment aber nicht erkennbar ist.
Vorschlag:
- Überstunden sind grundsätzlich freiwillig und können nicht durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Das Risiko von Volumensschwankungen, Verspätungen, Wetter, verkehrstechnischen Problemen und sonstiger höherer Gewalt trägt zunächst mal nur der Arbeitgeber und kann nicht auf Kosten privater Belange der Mitarbeiter und ihrer Gesundheit auf diese abgewälzt werden.
- Die Mitarbeiter, die freiwillig Überstunden leisten können und wollen, dürfen dies um bis zu 50% über ihren Vertragsstunden tun (im Monatsschnitt) allerdings maximal bis zur gesetzlich erlaubten Grenze von 10h/Tag.
- Der Mitarbeiter hat das Wahlrecht, Überstunden sich entweder vergüten zu lassen oder zumindest zu einem Teil Freizeitausgleich hierfür zu nehmen. Die Vergütung der Überstunden erfolgt mit einem Zuschlag von 25%. Freizeitausgleich wird nur soweit gewährt soweit wie dies technisch und organisatorisch noch möglich ist, um einen korrekten Betrieb aufrechtzuerhalten.
- Zur korrekten und übersichtlichen Durchführung des Punktes 3 ist eine elektronische Zeiterfasssung zwingend einzuführen.
- Der Mitarbeiter hat Anspruch und Pflicht darauf, täglich seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu den vereinbarten Zeiten abzuleisten. Möchte der Mitarbeiter früher nach Hause gehen, kann er dies, soweit arbeitstechnisch möglich, auf Anrechnung seines Arbeitzeitkontos tun. Vom Vorgesetzen früher angeordnetes Arbeitsende ist aber im Gegenzug regulär zu vergüten und nicht gegen Überstunden aufzurechnen.
- Diese Arbeitszeitregelung gilt gleichermaßen für gewerbliche und angestellte Mitarbeiter, Teilzeit- und Vollzeitkräfte.


BV Mehrarbeit
Die Vorschläge die du machst können nur eine Ausgangsbasis für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sein. Sie klingen mir zu sehr nach einer für den Arbeitgeber unannehmbaren Maximalforderung. Verstehe mich nicht falsch. Da sind viele Elemente darunter die ich voll und ganz unterstütze. Aber sämtliche Mehrarbeit auf freiwilliger Basis? Das wird kein Arbeitgeber der auf Flexibilität angewiesen ist gutheißen. Hier müssen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgewogener berücksichtigt werden. Einerseits darf es keine einseitige Anweisung von Überstunden geben, andererseits kann es nicht sein, daß der Arbeitnehmer nach Ablauf seiner vertraglichen Arbeitszeit einfach den Hammer fallen läßt um pünktlich nach Hause zu gehen. Das geht in unserer Branche nicht. Da bedarf es intelligenter Lösungen.
Ein Ansatz wäre die Einführung eines Überstundenkontos. Ist dieses Konto zu Monatsende voll, so kann der Arbeitgeber keine zusätzlichen Überstunden mehr anordnen. Dies würde den Arbeitgeber u.a. dazu zwingen nicht von vornerein mit Überstunden zu planen.