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Erklärung zu Gerichtsberichte

erstellt von polwol zuletzt verändert: 15.01.2005 13:49

Berichte von Zuhörern bei Gerichtsterminen von Gekündigten bei Cinram - Grundlagen und Abkürzungen

Rechtsgrundlage:

Die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 6) fordert die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (Öffentlichkeitsgebot). Um diesem Öffentlichkeitsgebot gerecht zu werden, besteht nicht nur das Recht, sondern es ist geradezu eine Pflicht, über öffentliche Gerichtsprozesse zu berichten.

Gemäß Artikel 27 Ziffer 25 des Strafgesetzbuches ist die wahrheitsgetreue Berichterstattung über öffentliche Gerichtsprozesse ausdrücklich straffrei.

Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers (in der Regel ein Augenzeuge), nicht aber unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Abkürzungen:

ArbG = Arbeitsgericht

ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz

Bekl = Beklagter / Beklagte

BR = Betriebsrat

GF = Geschäftsführer / Geschäftsführerin

Kl = Kläger / Klägerin

KSchG = Kündigungsschutzgesetz

LAG = Landesarbeitsgericht

MA = Mitarbeiter / Mitarbeiterin

PA = Personalabteilung

PV = Prozessbevollmächtigter

RA = Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

RI = Richter / Richterin

RSe = Rechtssekritär / Rechtssekritärin

Syn = Syndika / Syndikus

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