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Cinram News

by Webmaster posted on 22.06.2005 14:03 last modified 12.01.2006 22:28 —

Hier die neusten bestätigten News von Cinram. So hat man die gekündigten verschauckelt.

Schichtleiter aus verschiedenen Bereichen sollen eine Liste erstellen mit Namen von ehemaligen befristeten Kollegen die die Firma anfang des Jahres verlassen haben.

Hier auf dieser Liste sollen dann Kollegen namentlich genannt werden die willig und formbar waren. Diese Kollegen wurden dann privat kontaktiert wobei ihnen ein Arbeitsplatz angeboten wird. Sie würden dann an ihren alten Arbeitsplatz zurück kommen.

Natürlich zu schlechteren Konditionen und vorerst auch nur befristet.Den Kollegen die diese Liste erstellen sollten wurde durch vorgesetzte gesagt das Sie die neue vierte Schicht mit ehemalige Befristete zusammenstellen sollen.

Das bedeutet das in kürze Vollkonti losgeht. Hierzu gibt es einige Aussagen von Kontaktierten Kollegen.So ist es nicht verwunderlich das die Abfindungszahlungen in die Höhe schießen.

Das alles läuft hinter dem Rücken der Richter ab. So werden in nächster Zeit vorraussichtlich viele Leiharbeitnehmer die Firma wieder verlassen müssen.

Aus dem Bereich Printing ist unser Kollege Ralf.L..... mit für die Kontaktierungen verantwortlich. Hier ist ein gang zum Anwalt unabwendbar da die vorgaben des Intressenausgleichs nicht berücksichtigt werden.Da nicht jeder eine hohe Abfindung bekommen hat sollten sich diese Kollegen/innen diese Chance nutzen da jetzt klar wird das man bei Gericht verschauckelt wurde.

Hier wird auch wieder deutlich wie eingeseift der Betriebsrat ist.Nichts läuft ohne seine Zustimmung ab

Artikelaktionen

Cinram:Das Letzte ist noch milde gesagt

Kommentar von Anonymer Benutzer am 23.06.2005 01:40
Nachdem meine Klage gegen Cinram bei Gericht in einem Vergleich endete
und ich einen Hals auf die Firma habe weil die auf Gericht das blaue vom Himmel logen soll ich für ein paar Kröten im Vollkontisystem wieder anfangen.
Das bei Ostblockstattennivo.
Als Gott Hirn verteilte waren die nicht anwesend

Cinrams Telefondienst macht Überstunden

Kommentar von Anonymer Benutzer am 23.06.2005 01:53
Händeringend rufen jetzt Schichtleiter aus allen Bereichen Cinrams nun gekündigte

ex-mitarbeiter an und bieten diesen Jobs an.Es handelt sich um befristete Verträge mit Tarifen die sogar einem Arbeiter aus Polen die Tränen in die Augen drücken würden.
Man soll dann bis Jahresende im Vollkonti arbeiten und würde dann wieder einen tritt bekommen.Das Arbeitslosengeld würde dann nach dem letzten Einkommen berechnet werden.
Dort eine Stelle jetzt anzunehmen hätte dann beim Arbeitslosengeld drastische Folgen.
Man würde bei Cinram jetzt in etwa das verdienen was man früher netto verdient hat.Aber leider BRUTTO.Man trägt dann also dazu bei das die Firma noch reicher wird und man am Ende den Schaden hat.
Man sollte einfach die Hoffnung nicht aufgeben eine andere Stelle zu finden.
In einem Menschlicheren Betrieb.Soll der laden doch den Bach runter gehen.
Was kümmerts mich.Wer anderen eine Grube gräbt

Quatsch

Kommentar von Anonymer Benutzer am 22.02.2006 10:02
Das ist doch totaler quatsch beim arbeitslosengeld hat man Bestandschutz, erst denken dann schreiben

Cinram?????????

Kommentar von Anonymer Benutzer am 23.06.2005 01:56
Haben die den keine eigene Gummizelle in der Firma.
Bei so vielen bekloppten da.Würde sich rentieren.
Betriebsrat bitte vormerken die haben es am nötigsten

Auch Cinrams Betriebsrat gehört in die Wüste

Kommentar von Anonymer Benutzer am 23.06.2005 02:07
BetrVG §23
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

(2) Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.

Cinram sucht Neue Sklaven

Kommentar von Anonymer Benutzer am 23.06.2005 02:10
Bei den Vorfällen und den neuen Gehaltseinstufungen kann man sich ruhigen Gewissens Sklave nennen.
Einfach nur Witzig

Cinram Alsdorf gehören in die Medien

Kommentar von Anonymer Benutzer am 02.07.2005 12:20
Was soll man sich den noch über die schäbigkeiten dieser Firma aufregen.

Die machen doch eh was die wollen.
Mit der richtigen menge Geld im Rücken kannst du dir doch alles erlauben.
So kann man die Firma nur über die Medien ein wenig zurecht weisen.
Die Medien müssten solche Firmen viel öfters an den Pranger stellen.
Ansonsten sehe ich da keine möglichkeit gegen so eine Firma vorzugehen