Cinram-Einigungsstelle
erstellt von tron
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zuletzt verändert:
22.08.2008 05:45
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Ist das nicht durch die Einigungsstelle des ArbG Köln verbindlich für alle Seiten abgesegnet worden. Ist so nicht der Sozialplan Hieb und Stichfest?-
Eine Einigungsstelle ist soviel Wert wie der Vorsitzende. Und wenn der von der Firma ausgesucht ist, kann man sich das Ergebnis gut vorstellen. Generell ist die Einigungsstelle nur der Anfang einer juristischen Kette über Arbeitsgericht, LAG und BAG. Und wenn der Vorsitzende Richter am Ag ist, ist das nicht repräsentativ für das Ag. Wer die Instanzen nicht teilweise ausgeschöpft hat, kann schlecht behaupten, eine Einigungsstelle sei schon was Hieb- und Stichfestes. Wo es um Menschenschicksale geht, stellen sich manche etwas Gründlicheres vor, wenigstens ein Urteil erster Instanz.
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