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Güteverhandlung

erstellt von tron zuletzt verändert: 22.08.2008 05:45
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  • Güteverhandlung

    Abgeschickt von tron am 19.month_jan.2005 17:27
    Was ist eine Güteverhandlung überhaupt ?
    • Re: Güteverhandlung

      Abgeschickt von tron am 20.month_jan.2005 08:58
      Korrekt Gütetermin, denn es ist keine Verhandlung. Gerichtsverhandlung oder Hauptverhandlung ist zwar geläufiger und durch Funk und Fernsehe bekannter, kommt aber aus dem Strafrecht. Wir haben es mit der Arbeitsgerichtsbarkeit zu tun. Dort gibt es in der 1. Instanz einen ersten frühen Termin mit dem Ziel die Parteien zu einer „gütlichen“ Einigung des Streitfalles zu bewegen. Der Richter sucht Möglichkeiten eines Vergleiches, um eine strittige Entscheidung zu vermeiden. Ist eine „gütliche“ Einigung nicht möglich werden z.B. Schriftsatzfristen festgelegt, worin die Parteien ihre Anträge erklären und ggf. weitere Auflagen. Ebenso wird ein Kammertermin festgelegt. Die „Kammer“ ist der vorsitzende Richter aus dem Gütetermin und zwei ehrenamtliche Richter ( jeweils einer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite). Nur diese Richter zusammen können ein Urteil fällen, deshalb kann in einem Gütetermin kein Urteil gefällt werden. Die gütliche Einigung ist während des gesamten Verfahrens ein Ziel, auch im Kammertermin wird eine gütliche Lösung angestrebt. Hier im NetzwerkIT können unter dem Projekt MAN entsprechende Berichte zu Güte- und Kammertermine nachgelesen werden. Auch unter www.nci.migm.de gibt es unter Gerichtsprozesse entsprechende Berichte. Ich denke wir werden derartige Berichte auch erstellen können.
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