Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Projekte CINRAM Diskussion und Information Anfragen Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

erstellt von tron zuletzt verändert: 22.08.2008 05:45
Zurück zu Anfragen
  • Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

    Abgeschickt von tron am 02.month_feb.2005 01:27
    Wie komme ich an den bis Ende 2004 gültigen Tarifvertrag ( Haustarifvertrag mit IGBCE ) und an die Betriebsvereinbarung Gewinnbeteidigung ( auch die bis Ende 2004 gültige)? Wer kann helfen ?
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 03.month_feb.2005 09:35
      Man könnte auch §75 Betr.Verfassungsgesetz geltend mache---Gleichbehandlung aller Mitarbeiter im Betrieb
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 02.month_feb.2005 22:52
      Was soll das denn bedeuten , nur Schichtmitarbeiter ? Und wieso Betriebsrat hat ausgehandelt? Die können meinetwegen mit dem Teufel handeln oder sonst was .... Kollegen , es gibt eine Betriebsvereinbarung in der geregelt wird wie die Gewinnbeteidigung zu verteilen ist und diese hat nach meinem Wissen immer noch Gültigkeit. Also , wer hat diese in schriftlicher Form und kann diese hier posten ?? ( Diese ist wichtig damit mein Anwalt die Gewinnbeteidigung einklagen kann ) So lasse ich mich nicht von CINRAM verarschen und Ihr solltet das auch nicht. [icon:g11/][icon:g31/]
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 10.month_feb.2005 07:57
      Du kannst die Leistung der Tagesschichtler alleine nicht messen. In allen Tagesstatistiken wird nirgends zwischen Tages , 3 Schicht oder Vollkonti unterschieden. Die Aussage " ...haben ihr Soll nicht erfüllt " ist also vollkommener Blödsinn, egal von wem diese Aussage stammt
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 03.month_feb.2005 01:06
      ...sofern ihr noch ma bei dem klüngelverein seit gibts den tarifvertrag beim betriebsrat. den muß er rausrücken....falls ned könnt ihr ihn mal von eurem anwalt grüßen:) gleiches gilt für etwaige betriebsvereinbarungen.... viel glück.
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 02.month_feb.2005 10:12
      Hallo Kollegen/innen die noch beschäftigt sind.Es ist euch doch leichtens Möglich den hier gefragten Tarifvertrag zu besorgen.Also keine Angst,ein Kollege braucht Ihn um sein Recht zu bekommen,übrigens auch euer Recht. Nun Kniet euch mal rein. grüsse ein-EX /tron[icon:g7/]
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 02.month_feb.2005 19:53
      Hallo Kollegen/innen von Cinram Wieder mal was neues an ungerechtigkeiten bei der Firma Cinram. Die betroffenen sind diesmal die Leute die auf Tagesschicht arbeiten.Die Gewinnbeteiligung wurde Ihnen leider nicht gezahlt.Nur Schichtmitarbeiter erhielten diese.Wieder wird Personal nicht gleichgestellt.Diese Geldgier der Geschäftsleitung findet keine Grenzen.Aber das Problem ist das sich die Kollegen das gefallen lassen.Ich sagte schon in anderen Berichten zuvor das es kein Ende nehmen wird wenn man sich nicht wehrt.Kollegen/innen laßt nicht so mit euch umspringen gruss tron
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von Klaus-Dieter am 02.month_feb.2005 18:20
      Hallo Kollegen!! Ich glaube nicht, das irgendeiner den benötigten Tarifvertrag besorgt. Unsere EX (ich gehöre auch zu den nicht mehr gebrauchten von Cinramsch )Kollegen , hängen zu sehr an ihre Firma Cinramsch ,das sie ihre wahren Kollegen nicht mehr kennen oder vergessen haben .Bei einer Kopfprämie von 500 € und durch Kampfeinsatz des Betriebsrates ,nach dramatischen (bin zu Tränen gerührt) Verhandlungen mit der Geschäftsleitung ,hat der sagenhafte Betriebsrat doch eine richtige satte Gewinnbeteiligung von ca 140,00 € aus dem veramten Betrieb Cinramsch heraus gehandelt. Das sind so ungefähr ca 640,00 € oder etwas mehr oder weniger für die Mitarbeiter die deshalb schön ihren Mund halten und ihre EX Kollegen vergessen. PS: Ich bin sehr erschüttert von manchen Kollegen auch genant Freunde, die sich noch nicht mal bei einen melden. Daran kann man erkennen was Geld doch ausmacht. gruss :kdhjj 8)
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 03.month_feb.2005 16:07
      Stellungsnahme des Betriebsrates soll intern in kurzer Zeit kommen. So geht die Geschäftsleitung mit Kollegen um. Habe so gerüchtemäßig gehört das die Tagesschichtler ihr soll nicht erfüllt haben. Leute die ihr soll nicht erfüllt haben ist die Geschäftsleitung und der Betriebsrat.Die am meisten in der Tasche haben. Vieleicht auch ne neue Taktik um die Kollegen untereinander aufzubringen. Gab vor kurzem schon den Fall mit den Einmalzahlungen. Die Gerichte werden sich freuen Man sollte mal eine Anzeige wegen Betruges machen. Was ist mit der IGBCE.Das sind wohl genau so Pappnasen dort. alle geschmiert
    • Re: Tarifvertrag u.Gewinnbeteidigung

      Abgeschickt von tron am 18.month_feb.2005 14:30
      Vielleicht helfen diese Zitate aus dem "Tarifvertragsgesetz":http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tvg/inhalt.html TVG § 7 Übersendungs- und Mitteilungspflicht (1) Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit innerhalb eines Monats nach Abschluß kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden; sie haben ihm das Außerkrafttreten eines jeden Tarifvertrags innerhalb eines Monats mitzuteilen. Sie sind ferner verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, innerhalb eines Monats nach Abschluß kostenfrei je drei Abschriften des Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden und auch das Außerkrafttreten des Tarifvertrags innerhalb eines Monats mitzuteilen. Erfüllt eine Tarifvertragspartei die Verpflichtungen, so werden die übrigen Tarifvertragsparteien davon befreit. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Absatz 1 einer Übersendungs- oder Mitteilungspflicht nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig genügt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Behörde, der gegenüber die Pflicht nach Absatz 1 zu erfüllen ist. TVG § 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags **Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.**
Auf Basis von Ploneboard
Artikelaktionen