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Erklärung des Solikomitee zum LAG Urteil

by Solidarität mit Emmely posted on 09.05.2009 16:10 last modified 09.05.2009 16:10

Liebe FreundInnen und KollegInnen,

heute hat das Landesarbeitsgericht Berlin die
Kündigungsschutzklage von Emmely abgewiesen.

Das war zwar zu erwarten, aber trotzdem ein schwerer Schlag für
Emmely und alle, die mit ihr mitfieberten.

Der Richterin war die Anspannung, dieses Urteil vermitteln zu
müssen anzumerken.  Auch die Pressemitteilung des Gerichts zeigt
deutlich, dass es uns gelungen ist, die Arbeitsrechtsprechung
wenigstens in diesem Fall unter Legitimationsdruck zu setzen.
Freilich war das Gericht schneller mit seiner Pressemitteilung,
als wir, z. Zt. beruhen die Berichte im Netz auf dieser
Pressemitteilung.  Unsere Materialien findet Ihr auf
http://emmely.org und im Anhang dieser E-Mail.

Nach der Urteilsverkündung haben wir eine Pressekonferenz
veranstaltet und dabei vor allem auf den Zusammenhang mit dem
Streik und den Arbeits- und Lohnbedingungen im Einzelhandel
hingewiesen.  Ob es uns gelungen ist, bei den Medien mit unseren
Argumenten durchzudringen, wird sich in der Berichterstattung der
nächsten Tage zeigen.

Hier ein paar Bemerkungen zur mündlichen Begründung des Gerichts
(findet sich so auch in der Pressemitteilung) ist:

* Das Gericht sieht den Tathergang so, wie von Kaiser's konstruiert, als erwiesen an.  Es war gar nicht die Aufgabe dieses Gerichtes das zu tun.  Es war nicht notwendig, um zu diesem Urteil zu kommen (Verdachtskündigung) und es ist angesichts des von Kaiser's vorgebrachten Tathergangs auch erstaunlich. 

* Das Gericht erklärt, es sei ja gar nicht so, wie in der Öffentlichkeit dargestellt, dass der/die Beschäftigte im Fall einer Verdachtskündigung seine/ihre Unschuld beweisen müsse. 
  
* Das Gericht erklärt, Emmely habe eine Kollegin "ohne Grund und Rechtfertigung" belastet. Das ist zumindest erstaunlich. Tatsächlich ist Emmely bei den "Ermittlungen" von Kaiser's
mehrfach gefragt worden, welche anderen Möglichkeiten sie denn sehe, wie die fraglichen unabgezeichneten Pfandbons in ihr Portmonee gekommen seien.  Dabei hat sie eben Möglichkeiten
aufgezählt. 

Im mündlichen Vortrag hat die Richterin das so dargestellt, dass eine unschuldige Kollegin deswegen den Befragungen von Kaiser's ausgesetzt war und brachte Emphatie für diese Kollegin auf.  So schrecklich müssen Befragungen durch die Personalabteilung von Kaiser's sein. 

Aber Hallo:

a) Das Aufzählen von Möglichkeiten, wie es anders gewesen sein könnte, um einen Verdacht zu *entkr*ä*ften* ist eine von zwei Möglichkeiten, sich gegen einen Verdacht zu verteidigen und  völlig legitim.

b) Für die Ermittlungen von Kaiser's gegen die Kollegin kann doch Emmely nichts. Es war doch die freie Entscheidung von Kaiser's diesen Fall zu einem solchen zu machen und dann zu  *ermitteln*.

c) Das Gericht kritisiert Emmely dafür, dass sie, um den Verdacht gegen sie zu entkräften und auf Nachfrage, andere Möglichkeiten des Tathergangs aufzählt. Nun, dann bleibt nur noch eine andere Weise der Verteidigung: Die Unschuld zu *beweisen*, was nach der selben Pressemitteilung nicht notwendig sei, um aus einer Verdachtskündigung rauszukommen.

* In der Pressemitteilung des Gerichts kann man zum einen lesen, das Gericht habe eine Interessenabwägung vorgenommen.  Zum anderen steht da, "das (arbeitsrechtliche) Kündigungsrecht
[sei] vom "Prognoseprinzip" beherrscht, das danach frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts dringender Verdachtsmomente für das Vorliegen einer
Straftat des Arbeitnehmers noch zumutbar sei oder nicht.

Genau so ist es: In der mündlichen Begründung / Pressemitteilung wird behauptet, eine Interessenabwägung vorgenommen zu haben.  Dabei geht es um eine Frage, die sich auf die Zukunft bezieht.  Bezeichnenderweise wird diese Frage bereits einzig aus der Perspektive des Arbeitgebers gestellt:

ob es ihm zugemutet werden kann, weiter zu beschäftigen.  Die Frage, was der Gekündigten zugemutet werden kann, wird gar nicht erst gestellt.  Die schriftliche Begründung des Urteils
des Landesarbeitsgerichtes liegt noch nicht vor.  Wir haben aber mal am Beispiel der Begründung des Urteils erster Instanz am Text aufgezeigt, was "Interessenabwägung" im Arbeitsrecht faktisch bedeutet.  Nachzulesen "hier":http://emmely.org

* Das Gericht erkannte keinen Zusammenhang zwischen der Kündigung und dem ver.di -Streik, dessen lokale Organisatorin in ihrer Filiale Emmely war. Ob unsere gegenteilige
Auffassung in den Medien durchkommt wird sich zeigen.

Die nächsten juristischen Schritte:

 Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt wird Benedikt Hopmann, der Anwalt von Emmely, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesarbeitsgericht und eine Verfassungsbeschwerde einreichen.  Diese Auseinandersetzung wird sich über Jahre hinziehen.

Die nächsten juristischen Schritte werden m. E. noch *juristischer* werden, die Argumentation sich weiter von den sozialen Verhältnissen entfernen, um die es im Hintergrund der
Kündigung und im Vordergrund der Motivation des Komitees geht.

Das Komitee "Solidarität mit Emmely" wird zunächst den bisherigen Verlauf des Verfahrens und unserer Arbeit auswerten und danach eine neue Perspektive bilden.  Kritiken und Anregungen dazu sind uns willkommen: "Email":mailto:streik@kanalB.org 

Wer in Berlin wohnt, kann gern zu unseren Treffen kommen (die anderen auch, aber...).

Heute Nacht wird Emmely und ihr Anwalt, Benedikt Hopmann, bei Johannes B. Kerner um 22:45 im ZDF zu sehen sein.  Die Anwältin von Kaiser's-Tengelmann, Karin Schindler-Abbes, soll auch da
sein, sagt die WebSite des ZDF. 

Solidarische Grüße

Gregor für's Solikomitee

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