Widersprüchliches
Widersprüchliches und Auffälliges im Vertrag
Auffällig ist, dass an mehreren Stellen im Vertragstext extrem stark betont wird, dass Ihr ausführlich über den Interessensausgleich und die Austrittsvereinbarung informiert worden seid. Die Geschäftsleitung, die ja über die mangelnde Informationspolitik Bescheid weiß, sichert sich damit rechtlich ab. Man kann einen solchen Vertrag nämlich gerichtlich anfechten, wenn Ihr nicht ausführlich informiert worden seid. Da die Information über NCI laufen muss, dürfte die MNB Geschäftsleitung, dieser Informationspflicht eventuell nicht ausreichend nachgekommen sein. Also prüft: Seid Ihr von der Geschäftsleitung ausreichend und verständlich informiert worden?
Auffällig ist weiter, dass man unterschreibt, dass es keine Möglichkeit gibt auf einen freien geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen vermittelt werden kann. Prüft, ob das so ist. Wenn es freie Arbeitsplätze für Euch gibt, auch wenn Ihr dazu eine Weiterbildung oder Einarbeitung braucht, dann darf Euch die Firma nach Gesetz nicht kündigen. Man kann natürlich nicht ausschließen, dass sie es trotzdem tut, aber Eure Chancen in einem Kündigungsschutzprozess sind dann gut.
Besonders auffällig ist der Satz "Der geschlossene Aufhebungsvertrag verliert seine Gültigkeit mit MNB nicht dadurch, dass sich betriebliche Umstände nach Abschluss dieses Vertrages ändern." Damit dürfte sich die Geschäftsleitung auf die Wiedereinstellungsmöglichkeit beziehen, die im Interessensausgleich vereinbart ist. Sie betont mit dieser Klausel, dass Ihr überhaupt keinen Anspruch auf diese Wiedereinstellung nach max. 2 Jahren habt. Es ist lediglich eine Hoffnung, die sie Euch macht. Selbst, wenn das Geschäft wieder besser laufen sollte, habt Ihr keinerlei Garantie wiedereingestellt zu werden. Einen Rechtsanspruch darauf habt ihr auch nicht. Im Zusatzvertrag zu dem Übertrittsvertrag in die Transfergesellschaft wird auch nur von er Möglichkeit gesprochen, wiedereingestellt zu werden. Die mögliche Einstellung könnt Ihr frühestens ab Oktober 2005 bis spätestens 31.12.2005 beantragen. Zu bemerken ist noch, dass die wirtschaftlichen Prognosen für die Jahre 2002 und 2003 (für das LKW Geschäft), die bei Abschluss der Rahmenvereinbarungen im Nov. 2001 gemacht wurden, nicht eintrafen und weit daneben lagen.
Im Vertrag ist außerdem die Rede davon, dass das befristete Arbeitsverhältnis mit der AutoVision nur in Härtefällen verlängert wird, das auch nur, wenn noch genügend Geld da ist (=Remanenzkostenrestmittel). Außerdem muss das Arbeitsamt und MNB zustimmen. Euch wurde in der Zusatzvereinbarung zum Vertrag zugesagt, dass Ihr bis zum 31.12.2005 lang Kurzarbeitergeld und 80% Eures letzten Nettos erhaltet. Der Vertrag läuft aber nur über 6 Monate. Nach dem gerade erwähnten Passus ist eine Verlängerung über die 6 Monate an harte Bedingungen geknüpft, die eine Verlängerung eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich werden lassen. Der Passus im Vertrag ist widersprüchlich zu dem in der Zusatzvereinbarung, die auf dem Interessensausgleich vom 30.04.03 beruht.
Eine mündliche Zusage egal zu was gilt juristisch nichts. Im Vertrag steht nämlich "Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen". D.h. im Klartext: Alle mündlichen Zusagen von Vorgesetzten, der Personalabteilung oder der Geschäftsleitung sind Schall und Rauch, rechtlich nichts als schöne Worte, vielleicht nett anzuhören, aber rechtlich ohne Bedeutung. Lasst Euch daher nicht mit etwas mündlichem abspeisen.

