Kündigung wegen Zeitungsartikel - CINRAM gg Marc Treude
Marc Treude ist nicht nur Aachens jüngstes Stadtratsmitglied, sondern auch ein engagierter Betriebsrat beim DVD Hersteller CINRAM. Als er sich gegen einen Austausch der Stammbelegschaft gegen schlechtbezahlte Leiharbeiternehmer wendet, wird er gefeuert.
CINRAM begründet den Rausschmiß im wesentlichen mit einem Artikel, den Marc Treude in einer Publikation der "Sozialistischen Alternative Voran" (SAV) veröffentlichte. Dieser Artikel setzt sich kritisch mit dem damals geplanten Entlassungen zwecks Profitsteigerungen auseinander.
Während CINRAM in seiner Klagerechtfertigung ständig politisch argumentiert und nicht den geringsten Beweis im arbeitsrechtlichen Verstösse vorbringt, wird genau diese angebliche "politische Betätigung" von Marc Treude zum Aufhänger für die Kündigung. Doch was hat Marc T. getan? Hat er in der Arbeitszeit für seine Partei geworben? Seine Stellung als Betriebsrat für andere Zwecke missbraucht? So etwas behaupten nicht einmal die Anwälte von CINRAM. Nein, für die fristlose Entlassung muss genügen, dass Marc T. einen Artikel veröffentlicht, der sich kritisch mit der Firmenpolitk auseinandersetzt. Wo bleibt da die Meinungsfreiheit?
Das Arbeitsgericht in Aachen konnte in 1. Instanz keine arbeitsrechtlich relevanten Verstösse von Marc T. erkennen und verwarf die Kündigung glattweg. Es berief sich dabei ausdrücklich auf die Meinungsfreiheit, die selbstverständlich auch für Berichte aus Betrieben und engagierte Betriebsräte und Vertrauensleute gilt.
Die Machenschaften von CINRAM werden fortlaufend dokumentiert auf Netzwerk IT
Bericht über 1. Instanz Kammertermin

