Der Arbeitgeber möchte den Mitarbeiter im Falle einer betriebsbedingten Kündigung freistellen.Durch eine Freistellung verschlechtern sich häufig die beruflichen Perspektiven, z.B. Wegfall von Kundenkontakten im Vertrieb. Selbst wenn am Ende der Arbeitsplatz nicht erhalten werden kann, verbessert sich erfahrungsgemäß die Position des Arbeitnehmers bei Ausstiegsverhandlungen deutlich
Eine einseitige Freistellung ohne Zustimmung des Mitarbeiters ist jedoch nicht möglich. ÜT Mitarbeiter bei Siemens haben in ihrem Arbeitsvertrag, in der Regel die Klausel, dass sie im Falle einer betriebsbedingten Kündigung mit einer Freistellung einverstanden sind. Tarifmitarbeiter haben keine solche Klausel in ihrem Arbeitsvertrag. Die Gerichtsprozesse der Kündigungswellen 2003 zeigen, dass ÜT Mitarbeiter in der Regel [Freistellungsprozesse]? verlieren, Tarifmitarbeiter sie in der Regel gewinnen.
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