Besonderen Kündigungsschutz haben Mitarbeiter mit 25 jähriger Dienstzeit (Bestandschutzgarantie)nach der Gesamtbetriebsvereinbarung: Kündigungsschutz für Jubilare vom 23.07.93.
Danach dürfen Mitarbeiter mit mindestens 25 jähriger Dienstzeit nicht betriebsbedingt gekündigt werden, es sei denn der Mitarbeiter lehnt bei Wegfall des Arbeitsplatzes das Angebot eines zumutbaren, gleichwertigen Arbeitsplatzes ab. Kommt eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zustande, kann nach Ziffer 5 der BR/GBR eingeschaltet werden.
In einem der Prozessberichte (Berufungsverhandlung wegen Versetzung nach Greifswald, AZ: 4TaBV25/04) wurde vom Richter angemerkt, dass es sich bei der Jubilarschutz-Regelung (ZP-Rundschreiben 34/93) nicht um eine Gesamtbetriebsvereinbarung handelt, sondern um eine einseitige Zusage von Siemens (Regelungsabsprache). Begründung war, dass die Vereinbarung nicht vom GBR unterschrieben wurde. Nach Rechtlage beeinträchtigt diese jedoch nicht die Wirksamkeit des Jubilarschutzes.

