Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Projekte Siemens Schwerbehinderte

Beschäftigungsverhältnisse mit schwerbehinderten und gleichgestellten AN dürfen vom AG nur dann gekündigt werden, wenn dafür vorher die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt wurde. Dies gilt auch für Änderungskündigungen.

[Schwerbehinderte: Besonderer Kündigungsschutz]?