Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit bei Siemens
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Artikel 5 GG). Die NCI Homepage begann nicht immer mit diesem Zitat des Grundgesetzes. Meinungsfreiheit war selbstverständlich solange bis die Mitglieder des NCI erfahren mussten, dass Siemens Meinungen und Äußerungen, die den Konzern kritisierten, mit allen Mitteln bekämpft, auch mit fristloser Kündigung, wie im Fall von Inken Wanzek am 27.10.2003 geschehen. Konzernkritische Meinungen sind eine "Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten" geworden. Siemens steht mit dieser Vorgehensweise jedoch nicht allein da. Es beginnt bei den Arbeitgebern Standard zu werden, auf Kritik mit fristlosen Kündigungen zu antworten.

