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Worauf muss man achten?

erstellt von WelgerArbeiterNehmer zuletzt verändert: 30.07.2006 07:13

  • Sorgfältig prüfen.

Mit KollegInnen darüber reden.

Bei Unklarheiten nachfragen und sich erkundigen.

Den Betriebsrat ansprechen und diesen damit fordern.

Leeren Versprechungen der Personalabteilung nicht glauben, sondern sie hinterfragen.

Die gewonnen Informationen untereinander austauschen und vergleichen.

Nicht nur einer Informationsquelle vertrauen.

  • Urlaub, Freizeitansprüche müssen vorher genommen werden. Geht das zeitlich nicht mehr, wird ausbezahlt.
  • Sich genau überlegen, wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind. Eine Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft ist in der Regel nur etwas für Mitarbeiter bis max. 40 Jahren. Danach sinkt die Vermittlungsquote sehr. Gerade die Älteren unter Euch, die lange bei der Firma sind haben Chancen in einer Kündigungsschutzklage, falls WELGER kündigt. Informiert Euch! Verschenkt nicht Eure Rechte. In München bei Siemens klagen viele ältere Arbeitnehmer und bisher wurden dort alle Kündigungsschutzprozesse gewonnen - siehe Gerichtsberichte bei NCI . Mit der richtigen Beratung, mit Solidarität untereinander, mit darüber Sprechen ist ein Prozess nur halb so wild. Er ist psychisch weniger belastend als drohende Arbeitslosigkeit. Man soll nie aufgeben, solange eine Chance besteht. Dauert die Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft wirklich nur 6 Monate (wie es der Vertrag vosehen soll?) haben die Älteren unter Euch eine längere oder gleiche Kündigungsfrist. In dieser Zeit bekommt Ihr volles Gehalt. Das solltet Ihr in Eure Überlegungen mit einbeziehen. Und die Möglichkeit auf Wiedereinstellung, die Euch angeboten wird, steht auf extrem wackeligen Füßen; das haben wir versucht oben klar zu machen.
  • Überlegen muss man sich eine Kündigungsschutzklage aber trotzdem gut; man kann sich dafür oder dagegen entscheiden, aber man sollte sich nicht aus Angst dagegen entscheiden. Wenn Ihr Euch solidarisiert und das gemeinsam macht, wie wir hier in Salzgitter, dann verlieren sich alle Schrecken. Garantieren kann natürlich niemand was. Aber auch die Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft garantiert Euch nichts.
  • nach Übertritt muss man sich innerhalb von 7 Tagen arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit (ex Arbeitsamt) melden
  • 3 Monate vor Beendigung muss man sich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit (ex Arbeitsamt) melden.
  • Bei Fragen wendet Euch an:

Wolfram P.

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