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Der Betriebsrat als Institution

  1. Betriebsräte arbeiten in einem engen rechtlichen Korsett. Dabei werden sie zu einer Denk- und Handlungsweise gezwungen, die sich an den rechtlichen Möglichkeiten orientiert und auf Stellvertretung beschränkt.

  2. Betriebsräte wirken der Entwicklung von Selbstbewusstsein, Selbstorganisation und kreativer Macht auf Seiten der Beschäftigten entgegen. Erfolgreiche Betriebsratsarbeit stärkt die Illusionen in Stellvertreterpolitik und fördert daher die Passivität.

  3. Das Management nutzt Betriebsräte, um Konflikte unter Kontrolle zu bringen.

  4. Das Management nutzt Betriebsräte, um AktivistInnen? zu integrieren.

    Anonyme Anmerkung zu These 4

    Das muss nicht so bleiben. Es kommt sehr auf die Menschen, ihre Motivation, Fähigkeiten und vor allem den ihrer Handlungsweise zugrunde liegenden Werte an. Drei Gedanken können die Einstellung eines Betriebsrats ändern:

    1. Dient mein Tun der Belegschaft?

      Diese Frage öfters ehrlich gestellt und beantwortet, wirft sofort die Notwendigkeit auf, die Mitarbeiter in persönlichen Gesprächen, z.B. durch einen Besuch in Abteilungen, zu fragen, welche Vorstellungen sie von Betriebsratsarbeit haben, welche Probleme es bei ihnen gibt. Damit entwickelt sich ein Dialog, das Kreativpotenzial der Belegschaft kann genutzt werden. Man kennt sich plötzlich, eine wichtige Basis, um im Dialog zu bleiben. Einer Zusammenarbeit steht dann nichts mehr im Wege. Betriebsräte, die in ihrem Zimmer sitzen bleiben, fördern in der Tat Stellvertreterpolitik und Passivität.

    2. Ich bin für den Mitarbeiter/Belegschaft da wie ein Anwalt für seinen Klienten.

      Ein Anwalt steht eindeutig auf der Seite seines Klienten. Er möchte, den Prozess für seinen Klienten gewinnen, legt seine Thesen dar, argumentiert und schielt nicht darauf, seinen Gegenspieler nicht zu verärgern. Handeln Betriebsräte auch so, hören auf zu glauben, sie müssten dem Arbeitgeber entgegenkommen, dann wird eine echte Auseinandersetzung über die gegenseitigen Interessen erfolgen. Das Recht dient ihm (wie dem Anwalt auch) als Mittel, um zum Erfolg zu kommen. Das Ergebnis ist wie vor Gericht oft ein Vergleich, der beide Interessenlagen berücksichtigt. Aber dieser Vergleich ist dann errungen und nicht vom Arbeitgeber diktiert worden.

    3. Schweige ich zuviel?

      Ein Anwalt informiert seinen Klienten, klärt ihn auf. Es gibt nichts, was geheim ist. Diese Einstellung sollte auch ein Betriebsrat seinen Mitarbeitern gegenüber haben. § 79 BetrVG? steht hier nicht dagegen: Geheim sind danach nur Betriebsgeheimnisse, wie Erfindungen etc., aus denen die Konkurrenz einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen könnte, und persönliche Daten von Mitarbeitern.

    Beherzigt man diese drei einfachen Dinge, dann wird man fast automatisch ein besserer Betriebsrat. Vielleicht können obige Thesen dann irgendwann einmal umgeschrieben werden.

    Allerdings muss man es tun.

Betriebsratsbeteiligung

  1. Eine Beteiligung am Betriebsrat kann im Einzelfall sinnvoll sein, um

    1. an Informationen zu kommen und diese öffentlich zu verwenden,
    2. den existierenden Betriebsrat mit einer Gegen-Kandidatur unter Druck zu setzen,
    3. exponierte AktivistInnen? zu schützen,
    4. die eigene Gruppe im Betrieb bekannt zu machen und die Gruppe sichtbar zu halten, („Tribune“)
    5. überhaupt erst einen Betriebsrat zu gründen.
  2. Es gibt keinen sicheren Weg, bei einer Mitarbeit im Betriebsrat dem Anpassungsdruck zu entgehen.

    Hilfreich könnte sein:

    1. Menschen dafür aufzustellen, die die Grenzen der BR-Arbeit kennen (siehe Thesen 1 bis 4)
    2. Menschen aufstellen, die ihr Tun im Betriebsrat reflektieren und in Frage stellen und dies auch ständig tun.
    3. Dies schon bei der Wahl kundtun und sich darüberhinaus verpflichten, nichts im Alleingang zu entscheiden.
    4. Ständige Offenlegung der BR-Unterlagen und Geschehnisse im Betriebsrat gegenüber der Belegschaft.
    5. Begrenzung der Mitgliedschaft auf eine Periode.
    6. Keine volle Freistellung annehmen.
    7. Ständiges Beten, dass es klappt (weil wir nicht glauben, dass es meistens klappen wird…).

Betriebsrat und Betriebsgruppe

  1. BR-Mitglieder müssen in die Betriebsgruppe eingebunden sein. Die Betriebsgruppe darf sich nicht nur um die Geschehnisse im BR kümmern. ktivistInnen, die sich nur auf BR-Beteiligung beschränken, haben schon verloren.
  2. Forderungen an den Betriebsrat, unsere Interessen durchzusetzen, sind problematisch, haben aber manchmal ihre Berechtigung. Voraussetzung ist, dass der BR eine offene Informationspolitik betreibt. Vereinbarungen mit dem Management wollen wir vorher sehen und dazu Stellung nehmen können, z.B. auf einer Betriebsversammlung oder im Intranet.
  3. Die wichtigste Frage ist, wie wir in Betrieben autonome Basisgruppen bilden können. Betriebsratsbeteiligung leistet dazu kaum einen Beitrag.

18. April 2008