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Zum Thema Joint Venture Dow mit PIC. (Fortsetzung Widerspruch)

erstellt von John Dow zuletzt verändert: 28.08.2008 17:04
Dow will mit dem kuwaitischen Partner PIC ein Joint Venture bilden. Die neu zu gründende Gesellschaft soll unter Daulat laufen, wovon auch Mitarbeiter in Stade betroffen sind. Hier sind für unsere Mitarbeiter einige Informationen aus gesammelten Presseberichten und Erfahrungen die mit solchen Übergängen einhergehen. Unser Beitrag im Netzwerk soll Aufmerksamkeit wecken. Somit die eigene Situation besser zu verstehen um auch entsprechende Fragen zu stellen. Jeder Betroffene hat das Recht des Widerspruchs, beim Betriebsübergang.

Widerspruch gegen den Betriebsübergang

Wir klären die Frage, was es mit dem Widerspruch gegen den Betriebsübergang auf sich hat und welche Folgen dieser Widerspruch hat.

Unterrichtung und Widerspruch

  • Dow muss über den Betriebsübergang ordentlich unterrichten. D.h. Dow muss uns Zeitpunkt und Grund des Übergangs, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie Maßnahmen, die in Hinsicht auf uns geplant sind mitteilen. Für diese Mitteilung muss Dow die Textform (eine E-Mail genügt dabei) einhalten.
  • Ab der Unterrichtung durch Dow könnt Ihr innerhalb eines Monats dem Übergang Eures Arbeitsverhältnisses zum neuen Inhaber schriftlich widersprechen.
  • Den Widerspruch könnt ihr an den neuen Inhaber oder Dow richten.
  • Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Lediglich durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen Euch, Dow und dem neuen Inhaber wäre ein Übergang nach einem Widerspruch noch möglich.

Folgen des Widerspruches

  • Habt Ihr widersprochen, geht der Arbeitsplatz an den neuen Inhaber über, das Arbeitsverhältnis zu Dow bleibt bestehen. Man hat dann also einen Arbeitsvertrag mit Dow, aber keinen Arbeitsplatz mehr.
  • Dow kann Euch dann wegen des entstandenen Arbeitskräfteüberhangs betriebsbedingt kündigen.
  • In diesem Fall müsst Ihr innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, ansonsten ist die Kündigung wirksam.
  • Ein Widerspruch ist also nur dann sinnvoll, wenn man eine Chance hat, diese Klage zu gewinnen bzw. wenn man einen Kündigungsschutz hat. Und wenn man zu der Überzeugung gekommen ist, dass der bessere Arbeitgeber Dow ist.

Wann hat man eine Chance, die Klage zu gewinnen?

  • Man muss vor Gericht nachweisen können, dass es innerhalb der Dow in Deutschland mindestens einen freien Arbeitsplatz gibt, auf den man passt und auf dem man weiterbeschäftigt werden kann.
  • Achtung: Bisher musste der Arbeitgeber eine Sozialauswahl nur dann machen, wenn der Widerspruch begründet war. Ein Widerspruch ohne nachvollziehbaren Grund konnte zum Wegfall eines Sozialplananspruchs führen.

In einem Urteil vom 31.05.2007 hat das BAG entschieden, dass eine Sozialauswahl auch bei einem unbegründeten Widerspruch gegen einen Betriebsübergang durchgeführt werden muss. Grund ist die abschließende Aufzählung der Sozialauswahlkriterien im Kündigungsschutzgesetz. (BAG, Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06)

Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen im Fall von betriebsbedingten Kündigungen nicht mehr schlechter gestellt, als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren.

Leitsätze des Urteils:

  1. Auch die Arbeitnehmer, die einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, können sich bei einer nachfolgenden, vom Betriebsveräußerer erklärten Kündigung auf eine mangelhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG berufen.
  2. Die Gründe für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber sind seit 1. Januar 2004 bei der Abwägung der sozialen Auswahlkriterien nicht mehr zu berücksichtigen, da die Auswahlkriterien (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) vom Gesetzgeber nunmehr abschließend benannt worden sind.
  • Je geringer die Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit der vergleichbaren Arbeitnehmer sind, desto gewichtiger müssen Eure Widerspruchsgründe sein. Solche wären z.B. baldiger Arbeitsplatzverlust, wesentliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, mangelnde Bonität des neuen Arbeitgebers. Diese Gründe sind jedoch schwer nachzuweisen.

Folgen des Widerspruches - Spezialfälle

  • Altersteilzeit (ATZ) und VB

    Ein Widerspruch ist in diesem Fall aus Experten Sicht wenig sinnvoll. Man handelt sich unter Umständen Arbeitsentzug und Mobbing ein, hat aber keine Vorteile davon, weil der neue Inhaber wie Daulat den ATZ- / VB- Vertrag erfüllen muss. Nachteile hat man nur, wenn Dow oder der neue Inhaber Insolvenz anmelden.

Ein Widerspruch ist wie gesagt nur dann sinnvoll, wenn man eine Chance hat, die Kündigungsschutzklage zu gewinnen bzw. wenn man einen Kündigungsschutz hat, der nicht zusammenbricht. Und wenn man zu der Überzeugung gekommen ist, dass Dow der bessere Arbeitgeber ist.

Erklärungen die Euch in der Unsicherheit und in eurem Verständnis als Betroffene, hoffentlich weiterhelfen.

Dies ist keine Rechtsberatung.

Dies ist ein Erfahrungsaustausch der schon mal von Betroffenen durch gestanden wurde und auf die Bedürfnisse von Dow abgestimmt ist.

Eure Belegschafts- Allianz

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 27.05.2009 12:38
Die Wirtschaftskrise hat den Joint Venture zwischen Dow und PIC verhindert.

Alle Mitarbeiter im Werk Stade sind wieder Dow Mitarbeiter.

Die Inhalte des Beitrags bleiben trotz allem erhalten.

Morgen werden nur die Namen geändert und ein anderer Betriebsübergang wird wieder stattfindet.

Somit bleiben die Verfahren und Anregungen weiter gültig.


Eure Belegschafts- Allianz