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Informationen über die Wahlmöglichkeiten.

by John Dow posted on 17.01.2010 11:45 last modified 27.03.2010 11:08

Die „BA“ möchte Euch für die nächste Betriebsratswahl im April 2010 einige wichtige Hinweise zur Wahl und zum Wahlverfahren geben.

Teil I

Verehrte Belegschaft!

Die „BA“ möchte Euch für die nächste Betriebsratswahl im April 2010 einige wichtige Hinweise zur Wahl und zum Wahlverfahren geben. Die Erfahrung aus der letzten Amtsperiode hat gezeigt, dass es nötig ist Hinweise zu geben, um alte Vorurteile und Fehlinterpretationen entgegen zutreten.

Die Belegschaft muss den Betriebsrat bekommen, der auch in erster Linie Ihre Interessen vertritt, Ihre Anliegen offen an- und ausspricht.

Grundsätzlich!

Der Einfluss der Gewerkschaften im Betriebsrat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. (Das ist den wenigsten aus der Belegschaft bekannt)

Die beiden Vertretungsorgane Betriebsrat und Gewerkschaft sind formal völlig unabhängig voneinander!

Nicht- organisierte Mitarbeiter sind gleichberechtigt gegenüber denen, die einer Gewerkschaft angehören laut BetrVG. Aus dieser Gesetzeslage heraus sind die nicht Organisierten gleichermaßen befugt, die gesamte Belegschaft im Betriebsrat zu vertreten. Dazu sind sie auch in der Lage.

Was braucht ein tüchtiger Betriebsrat und was ist das bestreben der „BA“?

Der Betriebsrat braucht ein WIR- Gefühl und Teamarbeit.

Innere Einigkeit ohne Ausgrenzung um auch die Aufgaben eines Betriebsrats zu erfüllen. Die Aufgaben für einen örtlichen Betriebsrat sind klar umrissen. Es gibt dort keinen Platz für Grüppchen, Cliquen, Seilschaften.

Eine Einheitsmeinung soll allerdings auch nicht erzeugt werden, sondern vielmehr, dass die eigene Verantwortung des einzelnen Betriebsratsmitglieds im Vordergrund steht.

Mitgestaltung meint, dass der Betriebsrat von niemand monopolisiert, beherrscht und / oder benutzt wird.

Es darf also keine Fraktionen geben (zumindest keinen Fraktionszwang).

Die Entscheidungen im Betriebsrat sollten rein sachbezogen und durchaus mit wechselnden Mehrheiten getroffen werden.

Betrachtung der Listen- und Persönlichkeitswahl!

Die Mitglieder im Betriebsrat werden aus der Mitte der Belegschaft durch ihre Belegschaft gewählt. Dies kann über eine Listenwahl oder eine Persönlichkeitswahl stattfinden.

Was bedeutet Listenwahl?

Bei einer Listenwahl hat die Belegschaft auf die zusammengesetzten Bewerbungslisten keinen direkten Einfluss. Es sind meist Listen der Gewerkschaft oder die so genannten Unabhängigen.

Bei den unabhängigen Listen haben sich hauptsächlich nicht organisierte Mitarbeiter zusammengeschlossen.

So auch die „BA“, die sich von den Gewerkschaftslisten nicht ordnungsgemäß vertreten fühlen.

Wir, die „BA“ haben so die Hilfe zur Selbsthilfe geschaffen, stellen uns zur Wahl, zum Vorteil der gesamten Belegschaft.

Die Zusammensetzung der Listen geschieht also in den einzelnen Funktionärsgremien der Zusammengeschlossenen.

Spätestens hier sollte der Wähler schon unterscheiden können ob eine Teamfähigkeit im Betriebsrat durch die Liste unterstützt wird. Durch die Listenwahl wird der Betriebsrat häufig durch Funktionäre dominiert, welche in erster Linie ihrer Organisation dienen müssen oder sich hinter der Organisation verstecken. Der Betriebsrat ist aber das Mitbestimmungsorgan der Belegschaft in örtlichen Angelegenheiten und kein „Transportriemen“ für wen auch immer!

Die Belegschaft erweist sich selbst keinen guten Dienst, wenn eine einseitige, überwältigende Mehrheit nur einer Liste zufällt, die keinerlei Teamfähigkeit und demokratische Grundwerte beachtet, noch besitzt.

Wir mochten, das Behinderungen und Ausgrenzungen innerhalb des Betriebsrats der Vergangenheit angehören und mit vereinten Kräften die Belegschaft vertreten.

Das Kollegen wie Kollegen behandeln werden und die Belegschaft kann durch ihre Wahl, zur Verwirklichung dazu beitragen.

Hier hat die jüngste Vergangenheit genügend Beispiele aufgezeigt, dass die eben genannten Verbesserungen im Betriebsrat dringend erforderlich sind.

In einem Team zu arbeiten hat Priorität im Betriebsrat. Gibt den Listen die Chance, die das von ihrer Zusammensetzung her, können und wollen.

Teil II

Vor- und Nachteile einer Persönlichkeitswahl.

Bei einer Persönlichkeitswahl gibt es eine gemeinsame Liste auf die sich dann alle Wahlbewerber eintragen müssen, es ist eine Einheitsliste. Jedoch sind die Fraktionsstrukturen organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter auch auf einer solchen Liste zu erkennen.

Vorteile.

Nun kann die Belegschaft, jeder Wähler, frei nach seinem/ ihrem Empfinden den Kandidaten wählen, der im neuen Betriebsrat tätig werden soll. Es kann also eine sehr lange Liste sein.

In diesem Fall werden so viele Stimmen des Wählers abgegeben, wie sie für die Anzahl des Betriebsrats benötigt werden.

Jeder Wähler stellt sich so seinen Betriebsrat zusammen.

Auch die Qualifizierten von den Unqualifizierten lassen sich oberflächlich aussondern. Mitläufer und solche, die sich nur verstecken, kristallisieren sich zum Teil heraus.

Nachteile:

Werden dabei allerdings Mehrheitsverhältnisse gewählt, die frühere Seilschaften begünstigen, so kann die gut gemeinte Auswahl von einzelnen guten Kandidaten, ein Schuss nach hinten werden wenn:

1 die gewählten an den alten Strukturen festhalten und nicht
teamfähig sind, nichts dazu gelernt haben.
2 gute Mitglieder durch Seilschaften und Cliquen „untergebuttert“
werden.
3 Interessen im Vordergrund stehen, die nicht den Willen der
Belegschaft entsprechen.

Wenn eine Wahl ein Ergebnis mit den Nachteilen bringt, dann hätte die gut gemeinte Persönlichkeitswahl ihr Ziel nicht erreicht.

Das haben wir in der Vergangenheit bereits erlebt (F. Meißmer).

Betrachtung der Persönlichkeitswahl zur Vermeidung von Nachteilen!

Ein Kandidat der viele Stimmen auf sich vereint braucht auch Mitstreiter, damit er die Erwartung der Wähler im Betriebsrat erfüllen kann.

Deshalb gilt auch hier: eine ausgewogene Mischung von organisierten und im gleichen Verhältnis unorganisierten Kandidaten, sollten / müssen den Betriebsrat bilden die auch das Ziel verfolgen das ein geeinter Betriebsrat ohne Fraktionsdenken entsteht. So, das ein echter Verhandlungspartner gegenüber der Geschäftsleitung geschaffen wird.

Die „BA“ besitzt alle nötigen Voraussetzungen für eine solche Aufgabe. Die Wähler müssen unser Vorhaben unterstützen.

Fazit.

Wichtig ist also ein Betriebsrat zu wählen der nur für die Belegschaft da ist und keine inneren Differenzen auf Kosten der Belegschaft ausübt.

Wir betonen ganz deutlich, wir von der „BA“ haben keiner Organisation zu dienen, nur unserer Belegschaft.

Das drückt auch die Unabhängigkeit aus und zeigt, dass wir der Aufgabe die Vertretung der Belegschaft gerecht werden.

Weiter vertreten wir die Auffassung, dass wir nicht nur die nicht- organisierten Mitarbeiter, sondern alle Mitarbeiter in diesem Betrieb vertreten.

Wir unterscheiden nicht, für uns gibt es nur Mitarbeiter in diesem Betrieb, die unsere Vertretung benötigen.

Hier gilt es auch mit einem weiteren Vorurteil aufzuräumen: Es behauptet fälschlicherweise, dass nicht- organisierte weniger kompetent und bewandert in Betriebsrats- Tätigkeiten seien als organisierte Mitarbeiter.

Das vermitteln von Wissen ist für alle Mitglieder im Betriebsrat, vom Schulungsaufwand her, identisch und gesetzlich geregelt. Die Möglichkeiten für alle Betriebsratsmitglieder sich zu bilden, sind gleich.

Gewerkschaftler haben diesbezüglich keine Sonderstellung.

Eure Belegschafts- Allianz

(13) Kommentare

Anonymer Benutzer 18.01.2010 14:05
Die Gewerkschaft ist eine Interessengemeinschaft der ARBEITNEHMER. Das Betriebsverfassungsgesetz geht von der grundsätzlichen Trennung der Aufgaben des Betriebsrats und der Gewerkschaften aus. Trotz dieser Unterscheidung bestehen aber enge Verbindungen und Abhängigkeiten.
Zum Wohle der Arbeitnehmer ist es deshalb umso wichtiger, dass Betriebsräte
und Gewerkschaften eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass gerade dort, wo diese Kooperation gelebt wird, der Erfolg und die Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorhanden ist.
Die genannten gewerkschaftlichen Rechte in der Betriebsverfassung gründen im Koalitionsgrundrecht des Grundgesetzes. Sie stehen nur Gewerkschaften zu und werden als "verfassungsfest" angesehen: Dies bedeutet, dass der einfache Gesetzgeber diese Rechte nicht aus der Betriebsverfassung streichen darf. Das Grundgesetz verlangt, dass die Gewerkschaften diese Rechte tatsächlich wahrnehmen und dass Betriebsräte auch wirklich auf den "Service" ihrer Gewerkschaft zurückgreifen können. Nicht gewerkschaftlich gebundene Betriebsräte sind deshalb gegenüber ihren in der Gewerkschaft verankerten Kolleginnen und Kollegen in deutlichem Nachteil: Sie haben keinen kompetenten und starken gewerkschaftlichen Partner im Hintergrund und können die Interessen der Beschäftigten deshalb regelmäßig auch nicht hinreichend kompetent vertreten.
Bitte auch nicht vergessen, viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach wie vor sehr stark von Arbeitslosigkeit und noch stärker besteht die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und sozialem Abstieg. Sehr wichtig für uns ist, dieses zu verhindern, dass bedeutet den "Service" der EU Gewerkschaften der IG BCE anzufordern und zu benutzen. Die tagtäglichen Herausforderungen eines zunehmend international agierenden Firma verlangen, sich stärker als bisher europäisch aufzustellen und einzusetzen. Dieses kann nur die Gewerkschaft. Die Gewerkschaften zu schwächen bedeutet die deutsche Mitbestimmung und auch die europäische zu verlieren.

MfG
Thomas Mellin
IG BCE VL Vorsitzender
Email: mtmellin@aol.com oder
www.http://igbce-vertrauensleute-dow-stade.de/news.php
Anonymer Benutzer 18.01.2010 20:30
Die Auseinandersetzung mit der Kapitalseite erfordert eine möglichst
geschlossene Gegenmacht. Betriebsräte und Gewerkschaften müssen zusammenarbeiten.
Anonymer Benutzer 18.01.2010 23:34
"Betriebsräte und Gewerkschaften müssen zusammenarbeiten."

Auf die Art der Zusammenarbeit kommt es entschieden an:

 1. Der BR und die Gewerkschaft arbeiten auf gleicher Augenhöhe zusammen.
 2. Unterschiedliche Interessenslagen werden ergebnisoffen Diskutiert (d.h. es gibt keine "Meinungsführerschaft" der Gewerkschaft).
 3. Die Gewerkschaft unterstützt den ganzen BR und nicht nur "ihre" Fraktion.

Unter diesen Voraussetzungen kann es eine starke Gegenmacht zur Firmenleitung geben.

(INTR)
Anonymer Benutzer 20.01.2010 17:03
Zum Beitrag von T. Mellin.

Dein Beitrag zeigt, dass Du engagierter Gewerkschaftler bist und das ist gut so.

Gewerkschaften sind durch den Zusammenschluss von unzufriedenen Arbeitern einmal entstanden.

Die Basis der Arbeiter heute, ist aber trotz starken und gesetzlich verankerten Gewerkschaften mit deren Leistung unzufrieden. An der Basis kommt wenig an.
Nicht nur hier im Netzwerk, sondern auch unsere Erfahrung zeugen von so vielen Beispielen für die Unzufriedenheit an der Basis, so auch in unserem Betrieb.

Bevormundung der Belegschaft in verschiedenen Punkten, Behinderung von anders denkenden und dazu wie sich Gewerkschaftskollegen an der Basis geben, kommt nicht gut an.


Damit hat sich aus der Unzufriedenheit an der Basis, die Belegschafts- Allianz bilden können.
Nach dem Motto, Hilfe zur Selbsthilfe.
Wir kommen von der Basis, wir sind die Basis und arbeiten für die Basis, uns versteht man an der Basis.
 
Im Prinzip verkörpern wir dass, was den großen Gewerkschaften verloren ging und heute fehlt.
Weiter verfügen wir auch über hervorragende Rechtsberatung auf die wir zurückgreifen können. In diesem Punkt stehen wir uns nichts nach.

Dennoch erneuern wir unser Angebot im Team zu arbeiten sich zu akzeptieren und gegenseitig zu ergänzen. Wir brauchen einen funktionierenden Betriebsrat.
Umso besser wenn Kooperation und nicht Konfrontation unsere Betriebsratsarbeit bestimmt.

So lesen wir auch den Beitrag von (INTR).

Akzeptiert aber bitte, dass auch andere Gruppen eine gesetzliche Daseinsberechtigung haben und gleichwertig sind.

Kollegen der IGBCE greift das Angebot auf, eine bessere und preiswertere Werbung könnt ihr für eure Gewerkschaft nicht machen.


Die Belegschafts- Allianz
Anonymer Benutzer 20.01.2010 17:43

"Zusammenkunft ist ein Anfang, Zusammenhalt ist ein Fortschritt, Zusammenarbeit ist der Erfolg."

IG BCE
 
Anonymer Benutzer 20.01.2010 20:45
Also wenn ich mir das so durchlese, stellt sich mir die Frage warum steht die BA nicht für eine Persönlichleitswahl zur verfügung ?
Alle drei Parteien wollen einen gut funktionierenden zusammen arbeitenden Betriebsrat, oder wie soll ich die Kommentare verstehen ?
Die Vorteile liegen doch auf der Hand (siehe auch weiter oben):

Vorteile.
1.Nun kann die Belegschaft, jeder Wähler, frei nach seinem/ ihrem Empfinden den Kandidaten wählen, der im neuen Betriebsrat tätig werden soll. Es kann also eine sehr lange Liste sein.
2.In diesem Fall werden so viele Stimmen des Wählers abgegeben, wie sie für die Anzahl des Betriebsrats benötigt werden.
3.Jeder Wähler stellt sich so seinen Betriebsrat zusammen.
4.Auch die Qualifizierten von den Unqualifizierten lassen sich oberflächlich aussondern. Mitläufer und solche, die sich nur verstecken, kristallisieren sich zum Teil heraus.

Alle, nicht nur die 3 Parteien sondern vor allem, und das ist das entscheidende, WIR DIE KOLLEGEN wollen einen guten stark positionierten Betriebsrat der sich mit den wichtigen Themen dieser Zeit, natürlich auch der Zukunft, beschäftigt.
Aus Fehlern in der Vergangenheit kann das neue Gremium entsprechend lernen und es besser machen.
Anonymer Benutzer 21.01.2010 09:26
warum anonym?
Anonymer Benutzer 21.01.2010 09:55
Wieso kann das alte Gremium nicht schon aus den Fehlern lernen?
Es wären doch bestimmt Gelegenheiten ausreichend vorhanden.
Anonymer Benutzer 21.01.2010 22:55
Im Teil II oben sind einige Vor- und Nachteile der Persönlichkeitswahl angegeben. Ich möchte hier meine früheren Kommentar hinzufügen:

"Bei der BR-Wahl sind Personen- oder Listenwahl zulässig. Um die Vor- und Nachteile der beiden Verfgahren besser zu verstehen empfehle ich diesen Link: http://www.netzwerkit.de/projekte/forumberlin/vollmer_bmw . Ich verstehe die Ausführungen so, dass je nach Betriebsgröße und der Zahl den konkurierenden Richtungen (Listen) das eine oder das andere Wahlverfahren demokratischer ist. Also wie immer im Leben, weder das eine noch das andere ist eine Patentlösung. Insofern muss ich meine Vorliebe für die Personenwahl (s. oben) relativieren.

Was auf alle Fälle verändert werden sollte, ist das d'Hondt Verfahren für die Verteilung der Sitze, weil es die kleinen Liste meistens benachteiligt http://de.wikipedia.org/wiki/D’Hondt-Verfahren . Auf der Bundesebene wurde es längst ersetzt durch http://de.wikipedia.org/wiki/Hare-Niemeyer-Verfahren . Wer von den großen Organisationen (Gewerkschaften, Parteien etc.) würde diese Änderung der Wahlordnung für die Betriebsrsatswahlen unterstützen, wenn jemand eine Petition an den Bundestag einreichen sollte?"
(INTR)
Anonymer Benutzer 23.01.2010 10:23
Warum Anonym ? Ich habe keine Lust mich auf allen möglichen Seiten anzumelden, ausserdem wird man mit seinen Kommentaren nicht gerade vernünftig behandelt (siehe auch Geppi) !

Sicherlich hat für den einen oder anderen, sowohl die eine Wahl als auch die andere Wahl etwas negatives aber durchaus auch seine positive (für mich ehrlichere und damit auch bessere) Seite !
Da sich diese Website im Werk ja mittlerweile rumgesprochen hat, wäre es vielleicht eine Idee eine entsprechende Umfrage zu starten ob wir doch eine Persönlichkeitswahl durchführen sollten.
Weil nur die Interessen der Mitarbeiter vertreten werden können, wenn man als aller erstes gerade an die Kollegen denkt und deren Wünsche entsprechend erfüllt !

Mit kollegialem Gruß
ein Anonymer Mitarbeiter
Anonymer Benutzer 23.01.2010 17:18
Hallo Belegschaft,

es zeigt sich an den Kommentaren schon wie wichtig der Artikel über die Wahlmöglichkeiten zur Betriebsratswahl ist.
Einzelmeinungen die in eine einseitige Richtung tendieren, können nun durch Aufklärung überdacht und unter Umständen korrigiert werden.

Noch nie zuvor wurden die Vor- und Nachteile über eine Listen- oder Persönlichkeitswahl so ausgiebig zur Diskussion gestellt.

Erfreulich das Erfahrungen von anderen großen Betrieben sich mit den Erfahrungen der Belegschafts- Allianz in unserem Betrieb decken. (Siehe Bericht INTR)

Wie schon geschrieben, ein Patentrezept wird es auch für uns nicht geben.
Es ist wie in der Medizin, zu Nebenwirkungen fragen Sie bitte ihren Arzt oder die Belegschafts- Allianz.
Das nur zum Scherz.

Aber Scherz bei Seite, um zu einem funktionierenden Betriebsrat zu kommen, kommen wir um eine Wahl nicht herum.
Wie soll sie am gerechtesten ausgeführt werden?
Wir können unsere Erfahrung nur weitergeben?
Höchstens noch eine Empfehlung aussprechen.

Der Wähler sollte sich nicht von der Frage ob Listen- oder Persönlichkeitswahl lenken lassen, sondern viel wichtiger, von der Teamfähigkeit und den Willen der Zusammenarbeit im Gremium leiten lassen.

Am 16.04 2010 ist die Wahl zu Ende und danach fragt keiner mehr nach eine Listen- oder Persönlichkeitswahl, dann ist der Alltag da.

Damit der Alltag vernünftig läuft, dafür setzt sich die Belegschafts- Allianz nach wie vor ein.
 

Eure Belegschafts- Allianz
Anonymer Benutzer 06.02.2010 12:52
Als BR solltet Ihr aber alles vermeiden, was einer Beeinflussung nahekäme, d.h. Ihr solltet keine Werbung pro Persönlichkeitswahl oder Listenwahl machen -das wäre eine unzulässige Beeinflussung der Wahl. Eine Abstimmung der Belegschaft hierzu wäre auch unzulässig, sie wäre auch nicht rechtlich bindend.Die Persönlichkeitswahl, für die sich die OML ausspricht, wird im Betrieb zur Folge haben, daß langjährige oder gar freigestellte Betriebsratsmitglieder deutliche bessere Wahlchancen haben.So kann es von Vorteil sein (Listenwahl), wenn Menschen das Recht wahrnehmen, sich zu Gruppen zusammenzuschließen und eine gemeinsame Vorschlagsliste einzureichen. Sie kennen sich untereinander und legen die Reihenfolge auf der Liste durch demokratische Wahl fest. Außerdem ist eine Liste oftmals inhaltlich positioniert und der/die Wähler/-in kann sich auf die politischen Aussagen der Listen und ihrer Vertreter/-innen verlassen.
Anonymer Benutzer 07.02.2010 19:35
Nur weil sich die OML für eine Persönlichkeitswahl ausspricht,
muss das nicht heißen, dass die Belegschaft damit vernünftig vertreten wird.