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Information der „BA“ an die Belegschaft!

by John Dow posted on 08.01.2010 09:45 last modified 17.01.2010 11:48

Die „BA“, arbeitet auf einen vereinigten Betriebsrat hin. Geeint und durch Teamarbeit, kann die Position des Betriebsrats und der Belegschaft nur gestärkt werden.

Auf Grund der Tatsache, dass wir als Belegschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, versteht man, warum die „BA“ einen vereinten Betriebsrat erreichen will und muss.

Festzuhalten ist, das ein Betriebsratsmitglied nicht in einer Gewerkschaft sein muss, um Betriebsratsarbeit zu leisten. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied und gibt allen Mitarbeitern die Möglichkeit dies zu tun.

Somit kann jeder Mitarbeiter Betriebsratsarbeit leisten und ist durch das BetrVG geschützt. Wünschenswert wäre, wenn „Sie oder Er“ Teamfähig ist.

Der zugehörige Schulungsaufwand ist im BetrVG geregelt und gilt für alle Betriebsratsmitglieder.

Die Belegschafts- Allianz steht für einen geeinten Betriebsrat in dem es keinen Fraktionszwang gibt, und so Behinderungen ausgeschlossen sind.

Um die Belegschaft optimal zu vertreten, muss der Betriebsrat als geeintes Team der Geschäftsleitung gegenüber auftreten.

Informationen des Betriebsrats sind für alle Betriebsratsmitglieder wichtig und zugänglich zu halten. Alle können damit ihre Aufgaben im genannten Sinne erfüllen.

Um so etwas in Zukunft sicherzustellen ist bei einer Wahl in 2010 eine gleichmäßige Sitzverteilung im Betriebsrat wichtig, egal ob es sich um eine Listen- oder Persönlichkeitswahl handelt. Teamarbeit wirkt dabei unterstützend.

Damit sind Selbstkontrolle, Ausgewogenheit und ein vernünftiger Umgang im Betriebsrat möglich. Der Betriebsrat als Vorbild in Teamarbeit, das muss erreicht werden.

Die Belegschaft kann uns dabei unterstützen.

Eure Belegschafts- Allianz

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