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Meinungsfreiheit und Arbeitswelt

erstellt von Pedro zuletzt verändert: 16.08.2008 10:21
Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit, Koalitionsfreiheit und Streikrecht sind zwar in der Menschenrechtscharta der UN enthalten, aber im Betrieb nur bedingt gegeben.

Recht im allgemeinen und das Arbeitsrecht in Deutschland im besonderen ist immer eine Frage der Auslegung. Ob etwas legal oder illegal ist, hängt damit immer auch von Stand der Auseinandersetzung ab. So sind z.B. entgegen landläufiger Meinung politische Streiks in Deutschland nicht verboten. Wir sind selbstverständlich der Meinung, dass politische Streiks z.B. gegen die Agenda 2010 legal sind, da jede andere Auffasung gegen die Meschenrechte verstößt. Darüber, wie diese Frage juristisch beurteilt werden wird, entscheiden letztlich nicht die obersten Gerichte, sondern wir - indem wir es einfach tun oder weiter bleiben lassen.

Die großen Konzerne und Banken, ihre Handlanger in Politik, Medien und auch bei Gerichten versuchen zur Zeit, die Rechte der abhängig Beschäftigten und Erwerbslosen immer weiter ein zu schränken. Das betrifft nicht nur die allgemein bekannten wirtschaftlichen Auseinandersetzungen und die sogenannten sozialen Reformen, sondern auch die wenigen demokratischen Rechte, die wir in Betrieben und auf Ämtern überhaupt haben.

  • Massenentlassungen sind erlaubt - Streiks dagegen sollen illegal sein
  • Firmen dürfen die öffentliche Meinung beeinflussen - wir dürfen nichts aus der Firma an die Öffentlichkeit bringen
  • Manager dürfen jedertzeit Personalgespräche führen - wenn wir uns beraten, sollen wir wegen Störung des Betriebsfriedens entlassen werden

Über diese und viele weitere Zustände, mit denen wir von Gegenwehr abgehalten werden sollen, wird in dem Projekt "Meinungsfreiheit und Arbeitswelt" berichtet.

Besonderes Augenmerk richten wir auf die Fälle von politischen Kündigungen, bei denen Aktivistinnen und Aktivisten fristlos entlassen werden, um den Widerstand einer Belegschaft zu brechen. Was steckt dahinter? Hier dokumentieren wir die uns bekannten Fälle, wobei Solidarität natürlich nicht fehlen darf.

Wilder Streik, illegale Arbeitsniederlegung, wildcat action, Betriebsversammlung über mehrere Tage, Dienst nach Vorschrift, ...

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