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19. Juni: Gerichtstermin im Verfahren gegen DJH Rheinland

von djh — Letzte Änderung 06.06.2012 11:55
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Mehrere KollegInnen klagen gegen den DJH Rheinland wegen nicht ausbezahlter Sonn- und Feiertagszuschläge. Der erste Gerichtstermin in der Sache findet am 19. Juni um 9 Uhr vorm Arbeitsgericht Düsseldorf statt.

Wie auf dieser Seite berichtet, hatte der DJH Landesverband Rheinland geringfügig Beschäftigten über mehrere Jahre keine Zuschläge an Sonn- und Feiertagen ausbezahlt, obwohl Voll- und Teilzeitkräfte diese erhalten haben.

Nach langer Auseinandersetzung begann die Jugendherberge Wuppertal im März 2012, Zuschläge in Form von Freizeitausgleich zu gewähren. Ein Kollege sollte im Zuge der Auseinandersetzung gekündigt werden. Die Kündigung musste der DJH Rheinland jedoch vor Gericht zurückziehen.

Mehrere Beschäftigte klagen nun die nicht ausbezahlten Gelder für die letzten drei Jahre ein.

Der erste Gerichtstermin findet statt am:

19. Juni, 9 Uhr

Arbeitsgericht Düsseldorf

Saal 113

(Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf

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(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 19.06.2012 23:47
Hammer, dass die DJH es darauf anlegt vor Gericht gezogen zu werden. Ich drücke den Klägern die Daumen für einen Gewinn zu euren Gunsten!

Blogger Bayern
Anonymer Benutzer 22.06.2012 17:32
Nee nix Gerichtstermin.
Der DJH hat im letzen Moment den Termin abgesagt und klein beigegeben. Sie zahlen die Zuschläge plus Zinsen freiwillig bis Ende Juni aus.
Die haben ganz genau gewusst das sie vor Gericht verlieren werden.