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03.05.2012

Betriebsversammlung beim DJH Rheinland

von djh — Letzte Änderung 03.05.2012 21:55
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Die Betriebsversammlung mit Wahlen zum Betriebsrat findet - übrigens zum ersten Mal beim DJH Rheinland - am 10.05. um 14.30 Uhr in der Jugendherberge Köln Riehl statt. Alle MitarbeiterInnen aus allen Häusern des DJH Rheinland können teilnehmen. Neben dem offiziellen Programm gibt es die Möglichkeit, mit KollegInnen aus anderen Häusern über Probleme und Sorgen am Arbeitsplatz zu sprechen und Kontakte auszutauschen.

Wichtig: Die Teilnahme an der Betriebsversammlung zählt als Arbeitszeit und es werden die Fahrtkosten erstattet!

"Ordentliche Betriebsversammlungen und der dadurch entstehende zusätzliche Arbeitsweg finden während der Arbeitszeit statt; Fahrtkosten zum Besuch der Versammlung muss der Arbeitgeber tragen (§ 44 BetrVG)." (Wikipedia)

Bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aktives und passives Wahlrecht haben auch volljährige Auszubildende und Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte haben weder aktives noch passives Wahlrecht.

Alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören, haben auch das passive Wahlrecht (sind wählbar).

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