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Etappensieg - Arbeitgeber geht auf 100% der Forderungen ein!

von djh — Letzte Änderung 12.05.2012 09:37
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Mitarbeiter der DJH Nürnberg müssen keine weiteren Lohneinbußen mehr fürchten! Nachricht vom Blog der KollegInnen beim DJH Bayern (10.05.12)

Es ist eine erfreuliche Nachricht für die Beschäftigten der JH Nürnberg.

Der Betriebsrat hatte im Monatsgesprächs am vergangenen Donnerstag dem Arbeitgeber unmissverständlich seine Position dargelegt. Es darf keine finanzielle Verschlechterung für die Nürnberger Kollegen geben. Der Arbeitgeber teilte am Freitag mit, dass er die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bis zum 31.03.2013 verlängern möchte.

Im Entwurf einer Verlängerungsvereinbarung des Arbeitgebers vom 30.03.2012 soll sinngemäß der Satz

„Im Zeitraum vom 01.06.12 bis 31.03.2013 erhalten die Mitarbeiter eine monatliche Vergütung vom Arbeitgeber, die der Höhe des bisher von der Bundesagentur für Arbeit gewährten, monatlichen Kurzarbeitergeldes entspricht.“

um die Aussage ergänzt werden,

dass der Arbeitgeber die auf das Kurzarbeitergeld und den Aufstockungsbetrag anfallende Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter/innen übernimmt.

Weiter hat sich der Arbeitgeber bereit erklärt, das Urlaubsgeld für das Jahr 2012 zu zahlen, wie vom Betriebsrat gefordert.

Auch künftig wird der Arbeitgeber - wie in der alten BV geregelt - folgende Leistungen auszahlen, als wäre normal gearbeitet worden: - vermögenswirksame Leistungen - Weihnachtsgeld - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge - Zulage nach Betriebszugehörigkeit

Dem Betriebsrat wurde schriftlich zugesagt, dass ihm im Lauf der KW 20 ein überarbeiteter Entwurf zugestellt wird.

Der Arbeitgeber hat außerdem mitgeteilt, dass - sobald alle inhaltlichen Fragen geklärt sind - er der Hinzuziehung von juristischem Sachverstand zur abschließenden arbeitsrechtlichen Prüfung zustimmt.

Damit würden die in der derzeit bestehenden Vereinbarung getroffenen Regelungen - ohne dass sich die finanzielle Situation für die Beschäftigten verschlechtert – bis 31.03.2013 fortgeführt.

Weiter gehts hier.

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(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 12.05.2012 10:16
das finde ich ganz toll ,wir brauchen auch einen Betriebsrat im Rheinland .
ich wusste noch nicht mal das es urlaubsgeld gibt .
kann mir jemand sagen wie es berechnet wird.zb Zugehörigkeit.Alter oder so .oder kann Mann das irgendwo
nachlesen
Anonymer Benutzer 12.05.2012 10:25
Richtlinien für Personalangelegenheiten für Herbergsleiter (DJH Rheinland):

"Urlaubsgeld

Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 38 Stunden erhalten im Monat Juli jeden Jahres ein Urlaubsgeld bis zu EUR 230,00 brutto.

Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 15 und 38 Stunden erhalten im Monat Juli jeden Jahres ein Urlaubsgeld bis zu EUR 115,00 brutto.

Mitarbeiter, die weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten, erhalten kein Urlaubsgeld.

Urlaubsgeld ist steuer-, sozialversichrungs- und ZVK-pflichtig und wird dem Bruttolohn / -gehalt im Monat Juli hinzugerechnet."
djh 12.05.2012 10:31
Vielen Dank!

Haben es direkt hier hinzugefügt:

http://www.netzwerkit.de/[…]/pfadfinder-urlaubsgeld