Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der DJH ein gemeinnütziger Verein sei, der Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsalltag integriere. Der DJH kooperiere mit Behindertenwerkstätten, die eigene Betreuer den Mitarbeitern vor Ort zur Seite stellen. Demnach sei die Behauptung unwahr, die Mitarbeiter des DJH hätten keinerlei Schulung oder ähnliches bekommen, wie man mit verschiedenen Behinderungen umgehe.
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer stelle sog. Bufdis ein, um Personal zu entlassen.
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergsleiter keine Prämien erhalten und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer wolle sich übers Personal mehr Prämien ersparen.
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergseltern vor ihrer Einstellung auf ihre Fähigkeit, mit Kindern umzugehen, geprüft werden, und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer sowie ihre Stellvertreterin könnten nicht mit Kindern umgehen.
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der Vorsitzende des Verbands kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und dass demnach die Behauptung unwahr sei, er kümmere sich aus diesem Grund nicht um die Belange der Mitarbeiter.
Natürlich haben wir die entsprechenden Passagen im Forum sowie beleidigende Aussagen bis auf weiteres unkenntlich gemacht.
Leider liegen uns jedoch bezüglich der obigen Feststellungen bislang keinerlei Belege des DJH Rheinland vor.
Diese wären jedoch sicherlich sowohl im Interesse des DJH sowie auch seiner Mitarbeiter.
vielen von Euch dürfte noch die im letzten Jahr stattgefundene Diskussion über eine mögliche Betriebsratswahl in Erinnerung sein. Nach der damals abgesagten Mittarbeiterversammlung ist es nun an der Zeit, Euch einmal über den aktuellen Stand zum Thema Betriebsrat zu informieren.
Da die ursprünglich angedachte Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates für alle Mitarbeiter aus unterschiedlichen Gründen nicht zustande gekommen ist, gab es mittlerweile einzelne Betriebsratswahlen in den Jugendherbergen Düsseldorf (im Juni 2012) und Köln-Riehl (im Oktober 2012).
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 47 Abs. 1 vor: "Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten." Daher trafen sich die Betriebsräte der Jugendherbergen Düsseldorf und Köln-Riehl im November 2012, um die Mitglieder für den Gesamtbetriebsrat zu bestellen. Gemäß der Größe des jeweiligen Betriebsrates bestellte der Betriebsrat der JH K-Riehl zwei Mitglieder (Manja Hempelt, Süleyman Öcal) und der Betriebsrat der JH Düsseldorf ein Mitglied (Joachim Langen) für den Gesamtbetriebsrat.
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist in § 50 des Betriebsverfassungsgesetz wie folgt geregelt: "Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet."
In der Gesamtbetriebsratssitzung im Dezember 2012 stellte der GBR fest, dass die bisher in den meisten Jugendherbergen des DJH-Lvb. Rheinland, gemäß der Anweisung zur Anleitung einer Jugendherberge, gültige Urlaubsregelung (27 Werktage für Mitarbeiter bis zu 30 Jahren, 30 Werktage für Mitarbeiter bis zu 40 Jahren, 35 Werktage für alle Mitarbeiter über 40 Jahre) gegen die § 1 und § 7 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verstößt die da lauten:
§ 1 "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
§ 7 "Benachteiligungsverbot (1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam. (3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten."
Es wurde ein Gesamtbetriebsratsbeschluss gefasst und dem Arbeitgeber übergeben mit dem Verhandlungsziel, eine dem AGG entsprechende Urlaubsregelung für die Mitarbeiter in den Jugendherbergen zu erreichen. Weitere Verhandlungsziele waren eine Korrektur des Urlaubsanspruches nach oben und eine Besitzstandswahrung für Mitarbeiter zu erlangen, die bereits einen höheren Urlaubsanspruch haben oder in den nächsten drei Jahren einen höheren Urlaubsanspruch nach alter Regelung erwerben würden.
Anhängend übersenden wir zu Eurer Information die mit dem Arbeitgeber im März 2013 ausgehandelte und ab dem 01.04.2013 gültige Betriebsvereinbarung. Diese wurde den Herbergsleitungen im Auftrag der Geschäftsführung per Rundmail am 11.04.2013 übermittelt.
Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihr erreicht den Gesamtbetriebsrat über die nachfolgenden Kontaktdaten.
Zwischen dem Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland e.V. – nachstehend Landesverband, vertreten durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer – und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendherbergen des Landesverbandes Rheinland e.V. -nachstehend Mitarbeiter, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates- wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Der Urlaubsanspruch der Mitarbeiter, die durch den Gesamtbetriebsrat vertreten werden, soll einheitlich geregelt werden. Die Dauer des Erholungsurlaubes soll die Betriebsangehörigkeit berücksichtigen.
Der Urlaubsanspruch gemäß dieser Vereinbarung für Dienst-/Arbeitsverträge besteht ab dem 01.04.2013.
Mitarbeiter mit einer 6 Tage Woche haben folgenden Anspruch auf Jahresurlaub:
Beschäftigungsdauer
Urlaubstage in den ersten 2 Jahren 30
ab dem 3. Jahr Beschäftigungsjahr 32
ab dem 5. Jahr Beschäftigungsjahr 34
ab dem 8. Jahr Beschäftigungsjahr 36
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses innerhalb des Jahres, in dem er eintritt oder ausscheidet.
Der Anspruch für Mitarbeiter, die weniger als die Regelarbeitszeit von 6 Tagen pro Woche arbeiten, wird dementsprechend umgerechnet. (Umrechnungsweise Urlaubstage / 6 x durchschnittliche Wochenarbeitstage)
Für Mitarbeiter, welche vor dem 01.04.2013 im Landesverband beschäftigt sind, gilt diese Vereinbarung in den nächsten 3 Jahren nur dann, wenn sie nicht schlechter als bisher gestellt sind. Ab dem 31.03.2016 ist der Urlaubsanspruch dieser Mitarbeiter festgeschrieben es sei denn, daß diese Vereinbarung den Mitarbeiter besserstellt."
Mit freundlichen Grüßen Joachim Langen (GBR-Vorsitzender)"
Gesamtbetriebsrat der Jugendherbergen im DJH Landesverband Rheinland zu erreichen über Jugendherberge Düsseldorf Düsseldorfer Straße 1 40545 Düsseldorf Tel: 0049-211-55 73 1-12 Fax: 0049-211-57 25 13 Email: betriebsrat.jh.duesseldorf@gmail.com"
Zuvor hatte sich der DJH lange Zeit quergestellt. Noch im Dezember 2011 hatte es in einem Brief knapp geheißen: "Wir können Ihrer Aufforderung nicht nachkommen".
Ebenso hatte es einige Einschüchterungsversuche gegeben: bis hin zur versuchten Kündigung eines Mitarbeiters.
Zum Verlauf der Auseinandersetzung:
Keine Sonntagszuschläge: Jugendherberge kündigt Mitarbeiter
Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen
Jugendherberge Wuppertal: DJH nimmt Kündigung zurück
Hier gibt es Rechtstipps.
]]>Nach langer Auseinandersetzung begann die Jugendherberge Wuppertal im März 2012, Zuschläge in Form von Freizeitausgleich zu gewähren. Ein Kollege sollte im Zuge der Auseinandersetzung gekündigt werden. Die Kündigung musste der DJH Rheinland jedoch vor Gericht zurückziehen.
Mehrere Beschäftigte klagen nun die nicht ausbezahlten Gelder für die letzten drei Jahre ein.
Der erste Gerichtstermin findet statt am:
19. Juni, 9 Uhr
Arbeitsgericht Düsseldorf
Saal 113
(Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf
]]>gerne setzen wir eure guten Ideen (Zuschriften) und die klare Abstimmung um. Es trifft sich gut für uns, dass in der Jugendherberge Dachau die Jahreshauptversammlung des Jugendherbergswerkes Bayern am 15. und 16. Juni statt findet. Dort soll auch über die Zukunft des DJH Bayerns entschieden werden. Wichtige Entscheidungsträger werden da sein. Sie werden uns sehen und hören können.
Es geht also um eine Zukunft, die vor allem uns betrifft.
Wir packen diese gute Gelegenheit beim Schopf und rufen zur Kundgebung und Demo auf.
Am Samstag, 16. Juni 2012
Von 10:30 bis ca. 12:00 Uhr
Vor der Jugendherberge Dachau
(Roßwachtstr. 15 , 85221 Dachau)
Bringt Plakate und Transparente mit euren geschriebenen Forderungen mit. Vuvuzelas, Tröten, Handratschen, -klappern und vieles mehr habt dabei, denn wir machen Stimmung für uns. Gerne können auch groß und klein dabei sein, damit es ein tolles Erlebnis für alle wird.
Anschließender Ausklang und Auswertung der Aktion in einer nahegelegenen Gaststätte mit Verpflegung. Ende des Aktionstages wird voraussichtlich gegen 13:00 Uhr sein.
Zur Planung bitten wir um deine und deiner Kollegen Anmeldung über Mail (Anzahl der Personen, Jugendherberge).
Liebe Kolleg/Innen aus den anderen Landesverbänden, auch ihr seid herzlich willkommen. Bayern ist immer eine Reise wert.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: S Bahn Dachau Umstieg in den Regionalbus 726 Richtung Saubachsiedling Haltestelle J.-F.-Kennedy-Platz (10 Minuten Fahrt) Abfahrt des Busses: alle zwanzig Minuten (01/21/41)
Mehr Infos gibt es hier.
Womit machen Facebook, Google usw. eigentlich ihr Geld? Die sozialen Netzwerke, Email-Konten, Suchmaschinen usw. sind doch kostenlos?!
Die Antwort: Du bist die Ware.
Und eigentlich ist es genau umgekehrt: Wenn Du Dich bei Facebook oder Googlemail (oder yahoo, gmx ...) anmeldest, Bilder hochlädst, Emails verschickst, Suchbegriffe eingibst, Freundschaften knüpfst - immer produzierst Du Daten, die Du den entsprechenden Firmen damit kostenlos zur Verfügung stellst. Deine Daten gehören Facebook und Facebook kann damit machen, was es will. Das ist deren Geschäft.
Facebook, Google, GMX, Yahoo können meine Daten an die Firma weitergeben, in der ich arbeite - oder an die Firma, in der ich zukünftig mal arbeiten möchte. Mein jetziger oder zukünftiger Arbeitgeber kann über diese Firmen erfahren, wenn ich:
All das ist schon vorgekommen und hat nicht selten zu unangenehmen Personalgesprächen oder sogar zu Entlassungen geführt. Nicht umsonst können wir immer wieder Meldungen lesen wie diese:
"Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren regelmäßig die Onlineaktivitäten ihrer Mitarbeiter." (mehr dazu hier).
Übrigens: Die Daten sind auch dann noch bei Facebook und werden verkauft, wenn man sich längst abgemeldet hat.
Es ist extrem unklug, sich als Belegschaft über Facebook zu vernetzen - es sei denn, man hat kein Problem damit, dass alle Kontakte und alles, was man dort schreibt und hochlädt, für immer im Besitz einer Firma ist, die diese Daten auch an zukünftige Arbeitgeber verkaufen kann.
Fragt sich: Was ist bei Netzwerk IT anders?
Antwort:
Zum Thema Anonymität sagen wir: "Grundsätzlich halten wir Anonymität nicht für gut oder erstrebenswert. Wir würden lieber mit offenem Visier kämpfen. Aber angesichts des in der Arbeitswelt bestehenden Ungleichgewichts der Kräfte ist Anonymität ein Mittel, um ohne Angst vor Repressalien unsere Meinung kund zu tun."
Mehr dazu unter Häufig gestellte Fragen.
Weitere Links:
Europe versus Facebook: http://europe-v-facebook.org/DE/de.html
Danke für die Daten: Facebook beendet den Datenschutz: http://www.winload.de/news/web/danke-fur-die-daten-facebook-beendet-den-datenschutz/
Skandal: Facebook trackt Surfverhalten auch nach Log-out: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/skandal-facebook-trackt-surfverhalten-auch-nach-log-out/
Hinweise zum Datenschutz bei Facebook: http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Service/Presse/Facebook/facebook_node.html
Dieses verhalten des Arbeitgebers ist unzumutbar und ruft geradezu nach einer landesweiten solidaritäts Aktion. Wir sollten unsere Meinung darüber kund tun!
Seid ihr dabei?
Mehr dazu hier.
]]>Der Betriebsrat hatte im Monatsgesprächs am vergangenen Donnerstag dem Arbeitgeber unmissverständlich seine Position dargelegt. Es darf keine finanzielle Verschlechterung für die Nürnberger Kollegen geben. Der Arbeitgeber teilte am Freitag mit, dass er die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bis zum 31.03.2013 verlängern möchte.
Im Entwurf einer Verlängerungsvereinbarung des Arbeitgebers vom 30.03.2012 soll sinngemäß der Satz
„Im Zeitraum vom 01.06.12 bis 31.03.2013 erhalten die Mitarbeiter eine monatliche Vergütung vom Arbeitgeber, die der Höhe des bisher von der Bundesagentur für Arbeit gewährten, monatlichen Kurzarbeitergeldes entspricht.“
um die Aussage ergänzt werden,
dass der Arbeitgeber die auf das Kurzarbeitergeld und den Aufstockungsbetrag anfallende Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter/innen übernimmt.
Weiter hat sich der Arbeitgeber bereit erklärt, das Urlaubsgeld für das Jahr 2012 zu zahlen, wie vom Betriebsrat gefordert.
Auch künftig wird der Arbeitgeber - wie in der alten BV geregelt - folgende Leistungen auszahlen, als wäre normal gearbeitet worden: - vermögenswirksame Leistungen - Weihnachtsgeld - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge - Zulage nach Betriebszugehörigkeit
Dem Betriebsrat wurde schriftlich zugesagt, dass ihm im Lauf der KW 20 ein überarbeiteter Entwurf zugestellt wird.
Der Arbeitgeber hat außerdem mitgeteilt, dass - sobald alle inhaltlichen Fragen geklärt sind - er der Hinzuziehung von juristischem Sachverstand zur abschließenden arbeitsrechtlichen Prüfung zustimmt.
Damit würden die in der derzeit bestehenden Vereinbarung getroffenen Regelungen - ohne dass sich die finanzielle Situation für die Beschäftigten verschlechtert – bis 31.03.2013 fortgeführt.
Weiter gehts hier.
]]>"Sehr geehrte Frau Becker,
für das Projekt "DJH" auf Netzwerk IT, das Ihnen ja bekannt ist, möchte ich Ihnen einige Fragen bzgl. der ursprünglich für gestern angedachten Betriebsversammlung stellen.
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Vogelsang
Netzwerk IT"
11.05.12.
"Sehr geehrter Herr Martin Vogelsang,
vielen Dank für Ihre e-mail und die Nachfragen bezüglich der Betriebsversammlung. Es gibt die Möglichkeit für die Jugendherbergen und die Zentrale jeweils eigene Betriebsräte zu wählen, da alle diese Betriebsteile laut BetrVG betriebsratsfähig sind. Das ist jederzeit möglich, auch außerhalb der regulären Wahlperiode, die in Deutschland das nächste mal im Frühjahr 2014 sein wird.
Aus meiner und der Sicht einiger anderen Kollegen, war es aber wünschenswert einen gemeinsamen Betriebsrat für den kompletten Landesverband zu wählen. Also ausdrücklich für alle Arbeitnehmer inklusiver der Kollegen in den Jugendherbergen, der Zentrale und den Hausleitungen. Wir haben geglaubt, dass dieser effektiver arbeiten könnte, weil Energien gebündelt werden.
In dieser Absicht hatten wir zu der Betriebsversammlung in Köln eingeladen. Dort hätten die einzelnen Betriebsteile ( Jugendherbergen und Zentrale) nach entsprechender Information und Diskussion abgestimmt, ob sie in einem gemeinsamen Betriebsrat vertreten werden möchten - oder lieber eigene Vertretungen wünschen. Ziel war es dort aber aus Sicht der Einladenden einen Wahlvorstand für den gemeinsamen Betriebsrat zu bestimmen. Erst dieser Vorgang hätte nach den gesetzlichen Bestimmungen Betriebsratswahlen ausgelöst.
Im Vorfeld hat sich gezeigt, dass es vielerlei Bedenken und Sorgen gibt, welche der beiden Vertretungsformen, die für uns bessere ist.
Wir möchten niemandem etwas aufzwingen, sondern mit Argumenten überzeugen. Daher haben wir uns entschlossen die Betriebsversammlung abzusagen, um dieser Diskussion Zeit und Raum zu geben. Ob und in welchen rheinischen Jugendherbergen jetzt eigene Betriebsräte gewählt werden, weiß ich nicht.
In einem anderen DJH Landesverband wurde übrigens gerichtlich geklärt, dass Hausleiter von Jugendherbergen keine leitenden Angestellten sind.
Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass es sich um einen ganz normalen demokratischen Prozess handelt. Ich hätte für einen gemeinsamen Betriebsrat kandidiert, werde es aber jetzt nicht mehr tun. Jeder Arbeitnehmer des Landesverbandes Rheinland hat das Recht sich in Sachen Betriebsrat zu engagieren und ich bin gespannt, ob das jetzt auch geschieht.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Becker"
11.05.12
Wir bedanken uns bei Frau Becker für das Interview.
Vielleicht können auch die Kollegen aus Bayern schildern, wie es bei ihnen mit Betriebsversammlungen aussieht und ob auch sie Startschwierigkeiten hatten, als sie einen Betriebsrat gebildet haben. Tipps hierzu sind immer herzlich willkommen.
Regelmäßige Betriebsversammlungen würden uns die Möglichkeit eröffnen, KollegInnen aus anderen Häusern kennenzulernen, uns über Probleme am Arbeitsplatz auszutauschen und zu überlegen, was man gemeinsam dagegen machen kann.
]]>"Ordentliche Betriebsversammlungen und der dadurch entstehende zusätzliche Arbeitsweg finden während der Arbeitszeit statt; Fahrtkosten zum Besuch der Versammlung muss der Arbeitgeber tragen (§ 44 BetrVG)." (Wikipedia)
Bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aktives und passives Wahlrecht haben auch volljährige Auszubildende und Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte haben weder aktives noch passives Wahlrecht.
Alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören, haben auch das passive Wahlrecht (sind wählbar).
Mehr zu den Themen Betriebsversammlung und Betriebsrat.
]]>Stellt sich die Frage, sind wir wirklich so wenig wert?
Begründet wird der blasse Vorschlag von Hr. Gößl, einem der Vorstände des DJH, Landesverband Bayern damit, dass die Jugendherberge in Nürnberg nicht wie geplant ab dem 01.09.2012 eröffnet werden kann. Der Arbeitgeber arbeitet nicht nur mit Architekturbüros in Nürnberg und München zusammen, sondern lässt sich auch durch ein „Engineering Network“ beraten. Diese Firma bietet nach eigenen Angaben Auftraggebern die gesamte Bandbreite an Planungs-, Management- und Beratungsleistungen für ihr Bauvorhaben an. Fatalerweise erwies sie sich wohl als unfähig. Es sind gravierende Ausführungsfehler bei der Dachsanierung unterlaufen. Als Konsequenz neben der Verzögerung der gesamten Renovierungsfertigstellung, wird das Dach erneut komplett saniert. Dies kostet nicht nur zusätzlich mehrere Hunderttausend, sondern lässt die Mitarbeiter in der Luft hängen. Bereits angenommene Buchungen der Gäste müssen ebenfalls storniert werden. Da erscheint eine 2.0 Simulation der Räume fast schon verächtlich.
Mehr hierzu unter: http://djh-bayern-verdi.blogspot.de/
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