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Gegendarstellung zu Forumsbeiträgen

von djh — Letzte Änderung 29.07.2013 07:25
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Der DJH Rheinland hat Netzwerk IT in einer E-Mail darum gebeten, die Forumsbeiträge über die Jugendherberge Kevelaer aufgrund "von persönlichen Beleidigungen bzw. unwahrer Tatsachenbehauptungen" zu löschen.

Die Feststellungen beziehen sich auf die Forumsbeiträge über die Jugendherberge Kevelaer.

Umgang mit Menschen mit Behinderung

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der DJH ein gemeinnütziger Verein sei, der Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsalltag integriere. Der DJH kooperiere mit Behindertenwerkstätten, die eigene Betreuer den Mitarbeitern vor Ort zur Seite stellen. Demnach sei die Behauptung unwahr, die Mitarbeiter des DJH hätten keinerlei Schulung oder ähnliches bekommen, wie man mit verschiedenen Behinderungen umgehe.

Einsparung von Personalkosten

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer stelle sog. Bufdis ein, um Personal zu entlassen.

Prämien für Herbergseltern

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergsleiter keine Prämien erhalten und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer wolle sich übers Personal mehr Prämien ersparen.

Überprüfung der Herbergseltern auf Umgang mit Kindern

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergseltern vor ihrer Einstellung auf ihre Fähigkeit, mit Kindern umzugehen, geprüft werden, und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer sowie ihre Stellvertreterin könnten nicht mit Kindern umgehen.

Kein Engagement des Vorsitzenden bei der Feuerwehr

Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass der Vorsitzende des Verbands kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und dass demnach die Behauptung unwahr sei, er kümmere sich aus diesem Grund nicht um die Belange der Mitarbeiter.

Belege?

Natürlich haben wir die entsprechenden Passagen im Forum sowie beleidigende Aussagen bis auf weiteres unkenntlich gemacht.

Leider liegen uns jedoch bezüglich der obigen Feststellungen bislang keinerlei Belege des DJH Rheinland vor.

Diese wären jedoch sicherlich sowohl im Interesse des DJH sowie auch seiner Mitarbeiter.

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(17) Kommentare

Anonymer Benutzer 29.07.2013 19:34
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergseltern vor ihrer Einstellung auf ihre Fähigkeit, mit Kindern umzugehen, geprüft werden, und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer sowie ihre Stellvertreterin könnten nicht mit Kindern umgehen.

Ähm, nur weil man bei der Einstellung auf die Fähigkeit mit Kindern umzugehen geprüft wird, heißt das nicht das man das auch umsetzt.
Eine Herbergsmutter aus Wuppertal konnte noch nicht einmal mit ihren eigenen Kindern umgehen, die wurden im Beisein vom Personal zusammengefaltet. Und auch der nachfolgenden Herbergsmutter waren die Kinder einfach nur lästig und nervig.
Es nützt die beste Qualifikation nichts wenn ich sie nicht umsetzen kann, will oder möchte............
Anonymer Benutzer 30.07.2013 10:14
Also ich habe keine Zusatz Ausbildung für die Betreuung der indekrations Mitarbeiter und ein Betreuer von den Behinderten Einrichtungen kommt wenn's gut läuft 1 mal im Monat
Anonymer Benutzer 30.07.2013 10:21
Und ich habe auch nur einen Hinweis auf die Art der Behinderung bekommen nur auf Nachfrage .alle Informationen die ich brauchte um mich vorzubereiten um behinderte Menschen zu betreuen habe ich mir selbst besorgt und beigebracht. Das würde ich auch unterschreiben oder wie auch immer bestätigen lassen.
Zusätzlich zu meiner normalen Arbeit wohlgemerkt und in meiner Freizeit
Anonymer Benutzer 01.08.2013 21:01
Was um Himmels Willen ist denn ein " indekrations Mitarbeiter"???
Anonymer Benutzer 04.08.2013 11:12
Ein Behinderter Mensch der in eine aussenarbeitsstelle intregiert wird.
Kann sein das ich das falsch geschrieben habe , tschuldigung
Anonymer Benutzer 30.07.2013 23:06
Der DJH Rheinland legt Wert darauf, festzustellen, dass Herbergsleiter keine Prämien erhalten und dass demnach die Behauptung unwahr sei, die Herbergsmutter in Kevelaer wolle sich übers Personal mehr Prämien ersparen.


Hier ist es der DJH, der die Unwahrheit erzählt bzw. die Tatsachen verdreht: Natürlich gibt es am Ende des Jahres einen Wirtschaftlichkeitszuschlag für Herbergseltern. Bei Erreichen oder Nicht-Erreichen des geplanten Budgets gibt es außerdem sowohl Zuschläge als auch Abzüge. Es besteht also eine Art Umsatzbeteiligung oder Prämienzahlung, die man in der Tat über die Senkung der Personalkosten bereichern kann. Kurz gesagt: Indem ich als Herbergsleiter meine Mitarbeiter schlecht bezahle, kann ich dafür sorgen, dass am Ende des Jahres mehr für mich rausspringt.

Anonymer Benutzer 31.07.2013 22:09
Ich bin immer wieder ganz erstaunt für wie dumm die Geschäftsleitung in Düsseldorf die Mitarbeiter hält.
Als es damals in Wuppertal um die Sonn- u. Feiertagszuschläge ging wollte man den Reinigungskräften in einem Gespräch am runden Tisch doch glatt erzählen das man die nicht auszahlen könne weil man dann ja über die 400€ käme und dann alles nachversteuern müsse.
Dumm nur wenn eine der Reinigungsfrauen jahrelang in der Personalabteilung gearbeitet hat und obendrein noch eine Qualifizierung zur Finanzbuchhalterin hat. Was war das ein Spaß sich das ganze anzuhören wohl wissend das nichts davon der Wahrheit entspricht. Deswegen haben die Betroffenen Reinigungsfrauen auch mehr oder weniger still im Kreis gegrinst.
So mancher Einschüchterungsversuch geht halt mal nach hinten los. Vielleicht hätte man sich vorher besser informieren sollen WER da vor einem sitzt.
Im übrigen konnte die ein oder andere Herbergsleitung auch keine Buchhaltung, die musste jemand anderes machen. Sollte es tatsächlich so sein das manchmal das Personal qualifizierter ist als die Leitung?
Anonymer Benutzer 01.08.2013 18:21
das gibt es wohl in anderen Betrieben auch...
Anonymer Benutzer 01.08.2013 18:35
Was habt Ihr denn dann unternommen? Revolte? Streik? oder seid ihr dann brav weiter arbeiten gegangen?
...verstehe den Sinn nicht, wenn jemand über ein solches Fachwissen verfügt, sollte er auch wissen, wie er seine Rechte einfordert - dabei aber die Pflichten nicht vergessen :-) Ich weiß nicht was schlimmer ist gefährliches Halbwissen oder die Mut zur Tat... erzählt doch mal wie es weiter gegangen ist...
Anonymer Benutzer 01.08.2013 18:53
Anonymer Benutzer 01.08.2013 20:01
hmm... das ist so eine Sache... was glauben sie, wie viele 400 Euro Jobber keinen Urlaub oder diverse Zuschläge erhalten?
Anonymer Benutzer 01.08.2013 20:03
Gute Frage! Bestimmt ist Wuppertal nicht die einzige Herberge, wo dieses Problem bestand. Umso wichtiger, dass sich diese Info auch in andere Häuser verbreitet.
Anonymer Benutzer 01.08.2013 20:14
Die Frage war eher allgemeiner Natur - nicht nur bei der DJH arbeiten 400 Euro Jobber....denk nur mal an alle Hotels...
Anonymer Benutzer 01.08.2013 22:35
Guter Punkt - auch da sollte sich das mal rumsprechen, oder?
Anonymer Benutzer 02.08.2013 16:42
und was passiert dann? NIX!
Anonymer Benutzer 02.08.2013 17:26
Wieso? Das Beispiel oben zeigt doch, dass man was machen kann.
Anonymer Benutzer 02.08.2013 18:40
Wieso passiert dann Nix? Guten Anwalt für Arbeitsrecht nehmen und Zuschläge oder Weiterbezahlung während des Urlaubs vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Und wer dann Angst vor Kündigung hat.......einfach Antrag auf Kündigungsschutzklage beim gleichen Anwalt stellen und sich vor dem Arbeitsgericht wieder reinklagen.
Leute ihr habt Rechte!!!! Warum nutzt ihr die nicht?