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Steuerfreie Feiertags- und Nachtzuschläge

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 02.11.2017 21:29
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Steuerfreie Feiertags- und Nachtzuschläge

Abgeschickt von Anonymous User am 2.November 2017 12:38
Ich arbeite im 3-Schichtbetieb auch an Sonn- und Feiertagen. In meiner Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind angegeben der Bruttoarbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer. Keine Angabe über die höhe der Steuerfreien Zuschläge. Bei der Bearbeitung meiner Einkommenssteuer stelle ich fest das ich über 3.000.-€ nachzahlen soll Ich vermute das hier der gesamte Lohn versteuert wurde und die steuerfreien Anteile nicht berücksichtigt sind. Wo finde ich diese Anteile?

Re: Steuerfreie Feiertags- und Nachtzuschläge

Abgeschickt von INTR am 2.November 2017 22:29
Hast Du schon beim Finanzamt deswegen nachgefragt? Meine Erfahrung ist, dass bei einer freundlicher Anfrage auch eine freundliche Antwort kommt ;) Und wenn Du mit der Antwort unzufrieden bist, kannst Du immer noch zum Streuberater gehen. Vergiss aber nicht die 1 einmonatige Einspruchsfrist!
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