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Pfadfinder: Fahrgeld

erstellt von djh zuletzt verändert: 08.04.2012 22:30
Geht ein ganzer Teil vom Lohn fürs Busticket drauf? Hier lohnt es sich, mal bei der Herbergsleitung anzuklopfen: Denn der DJH Rheinland räumt die Möglichkeit für Fahrgeld-Erstattungen ein.

Aus: Richtlinien für Personalangelegenheiten, DJH Rheinland, Stand: 28.02.2005

Während das Fahrgeld bei Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig ist, heißt es in den DJH-Richtlinien in Bezug auf Minijobber:

"Das Fahrgeld für geringfügig Beschäftigte unterliegt der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber und wird der Jugendherberge belastet."

Das Fahrgeld wird mit dem Lohn/Gehalt ausgezahlt. Um es zu erhalten, benötigt man Kopien der entsprechenden Fahrkarten.

Auch hier gilt: Am besten immer zu mehreren zusammentun und gemeinsam das Fahrgeld bei der Herbergsleitung beantragen.

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