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Pfadfinder: Vergütungsrichtlinien für Mitarbeiter

erstellt von djh zuletzt verändert: 29.03.2012 22:57
Die Richtlinien für Personalangelegenheiten des DJH Landesverband Rheinland sehen die folgenden Löhne und Gehälter für Mitarbeiter vor - leider werden sie in der Realität häufig unterboten. Kommentare hierzu mit eigenen Erfahrungen sind sehr erwünscht und können anonym abgegeben werden.

Aus: Richtlinien für Personalangelegenheiten, DJH Rheinland, Stand: 28.02.2005

1.) Hauswirtschaftsleiterin / Hauswirtschaftsmeisterin

Mitarbeiter mit qualifiziertem Abschluss und/oder Befähigung zur selbständigen Haus- und/oder Küchenleitung

EUR 1.533,88 bis EUR 2.412,97

2.) Wirtschafterin / Hauswirtschafterin

Mitarbeiter mit Befähigung zur selbständigen Tätigkeit sowie Mitarbeiter, die auch kurzfristig Herbergseltern in Haus und Küche vertreten können

EUR 1.431,62 bis EUR 2.045,17

3.) Haus- und Küchenhilfen

ungelernte Mitarbeiter für Hilfsdienste in Haus und Küche

EUR 1.300,00 bis EUR 1.636,13

4.) Stundenkräfte für Haus und Küche

EUR 6,90 bis EUR 12,27

5.) Kaufm. Mitarbeiter / Rezeptionisten

EUR 1.431,62 bis EUR 2.503,00

6.) Hausmeister / technische Mitarbeiter

EUR 1.500,00 bis EUR 2.326,95

Während der Probe- und Einarbeitungszeit liegt das Gehalt normalerweise laut DJH-Richtlinien "bei EUR 105,00 bis EUR 160,00 unter dem vereinbarten Anfangsgehalt".

Es gibt keinen Tarifvertrag, sondern eine "Entlohnung nach freier Vereinbarung". Daraus folgt zweierlei:

1.) Wer sich beim Aushandeln des Arbeitsvertrags als Arbeitnehmer nicht ins Zeug legt, hat schlechte Karten.

2.) Da es keinen Tarifvertrag gibt, der regelmäßig neu verhandelt wird, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Vergütungsrichtlinien seit Dezember 2002 nicht geändert haben - trotz Inflation. Sprich: Der Reallohn beim DJH sinkt auf niedrigem Niveau beständig.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 19.03.2012 08:21
Bei uns gibt es gelernte Koeche die deutlich weniger als 1300 Euro verdienen.