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PM: Solidarität mit Emmely! Wolfgang Thierse hat recht!

by Solidarität mit Emmely posted on 09.05.2009 16:44 last modified 09.05.2009 16:44

Pressemitteilung vom Komitee „Solidarität mit Emmely“: Wolfgang Thierse wird vom Berliner Anwaltsverein zum Rücktritt aufgefordert, da er die Unabhängigkeit der Justiz infragegestellt habe.

Jörg Nowak vom Komitee „Solidarität mit Emmely“ erklärt: „Die Richterin Daniele Reber ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie darf nebenberuflichen Tätigkeiten für das Forum – Institut für Management nachgehen, die darin bestehen, Arbeitgeber zum Thema Kündigungen zu beraten. Zuletzt referierte sie am 17./18. Oktober 2008 dort unter anderem zur Verdachtskündigung. Das FORUM gehört nach eigener  Angabe zum Springer Science Business + Media Konzern und befasst sich mit der Weiterbildung von Führungskräften.

http://www.bwb-law.de/fileadmin/pdf-dokumente/Forum-Arbeitsrecht.pdf

Am 01.04.2009 organisiert das FORUM - Institut für Management GmbH ein Seminar in Frankfurt.Titel: Die besten Kündigungsstrategien - So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse. Dies ist zu finden unter: http://www.forum-institut.de/de/veranstaltungen/recht/veranstaltung/details/0904442-die-besten-kuendigungsstrategien/

Gregor Zattler vom Solikomitee fügt hinzu: „Die Unabhängigkeit der Gerichte steht nicht durch die Äußerungen von Wolfgang Thierse in Frage. Die Unabhängigkeit der Justiz besteht darin, dass sie nicht weisungsgebunden ist. Das bedeutet aber keineswegs, dass ihre Entscheidungen und Verfahren nicht kritisiert werden dürfen. Die konkrete Kritik wird geäußert wegen der herrschenden Rechtspraxis der Verdachtskündigung, die nicht auf Gesetzen, sondern auf Richterrecht beruht. Barbara E. erklärt nach wie vor, den ihr vorgeworfenen Diebstahl nicht begangen zu haben.

Laut der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom Dienstag reichen objektive Tatsachen aus, die eine Wahrscheinlichkeit nahe legen. Dass aber auch andere Hergänge wahrscheinlich sind, wird in der ständigen Rechtsprechung  kontinuierlich zugunsten der Arbeitgeber ignoriert. Dies legt unter anderem der aktuelle Fall der Betriebsrätin Ute Elze bei Kaufland aus Lüneburg nahe, die beschuldigt wurde, die Kreditkarte ihrer Chefin entwendet zu haben. Es gab drei Zeuginnen, die den Diebstahl gesehen haben wollen. Der Richter entschied, dass die Zeuginnen unglaubwürdig sind, Ute Elze wurde wieder eingestellt. Auch hier ging es um eine Verdachtskündigung.“

Jörg Nowak führt dazu aus: „Wir sprechen uns ausdrücklich für eine unabhängige Justiz aus, aber gegen die herrschende Rechtspraxis der Verdachtskündigung, in der Indizien ausreichen. Hier ist die Politik gefordert, regulierend einzugreifen. Wir fordern ein Gesetz, das Verdachtskündigungen verbietet.“

Bärbel Schönafinger ergänzt: “Das Gericht hat auch in seinem zweitinstanzlichen Urteil die geltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht in Frage gestellt. Dazu hätte sie die gängige Interessensabwägung bei Verdachtskündigungen revidieren müssen. Eine Interessensabwägung, die nicht nur die Interessen des Arbeitgebers abwägt, wäre ein großer Schritt für die festgefahrene Praxis in der Arbeitsrechtsprechung gewesen. Das Gericht hätte dann, ohne genauer untersuchen zu müssen, ob der vom Arbeitgeber vorgebrachte Verdacht begründet sei oder nicht, zu dem Schluss kommen können, dass 31 Dienstjahre ohne Abmahnung und das Interesse von Frau E. ihren Job zu behalten, höher zu bewerten sind als der Verdacht, Frau E. hätte sich zu Unrecht einen Vorteil von 1,30 Euro verschafft.

Diesen Weg hat das Gericht auch in der 2. Instanz nicht beschritten. Es hat erneut die herrschende Rechtsprechung des BAG unangetastet gelassen. Die Richterin ist jedoch in ihrer Urteilsbegründung noch weiter gegangen und hat ohne Not und ohne ein Recht darauf zu haben, nicht nur den Verdacht, sondern die Tat selber als von Frau E. begangen erklärt. Ungehöriger Weise unterstellt sie der Verkäuferin dann noch, sie hätte eine andere Kollegin unrechtmäßig beschuldigt und verschiedene Visionen des Tathergangs berichtet. Das ist infam, weiß  doch die Richterin, daß der oder die Beschuldigte in einem Verdachtsfall sich rechtfertigen und dem Gericht verschiedene Angebote machen muß, wie der Fall anders gewesen hätte sein können! Umgekehrt hat die Richterin keine entlastenden Überlegungen für Frau E. angesprochen, etwa den Umstand, daß es absurd sei, anzunehmen, die Frau E. hätte ausgerechnet im Beisein ihrer Chefin und einer ihr nicht wohlgesonnenen Kassiererin die Pfandbons unrechmäßig einlösen wollen. Die Parteilichkeit der Richterin, Frau Reber, ist ein Skandal!“

 

Mit der Bitte um Veröffentlichung, für das Komitee ,,Solidarität mit Emmely“: http://emmely.org

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