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Brief an Berliner Anwaltsverein

erstellt von valter zuletzt verändert: 27.02.2009 10:29

An: mail@berliner-anwaltsverein.de, wolfgang.thierse@spd.de

Betreff: Ihre Reaktion auf Wolfgang Thierses Kritik zum Urteil des Arbeitsgerichtes bezüglich Barbara E.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Rücktrittsforderung gegenüber Herrn Thierse, der sich über das Urteil bezüglich der o.g. Kündigung mit Recht entrüstete, ist meiner Meinung nach sehr fragwürdig und unverschämt!

Identifizieren Sie sich generell eher mit der finanzstärkeren Arbeitgeberseite als mit den kleinen Leuten? Man sollte doch eigentlich annehmen, dass Sie als Anwälte auch Arbeitnehmer wie Frau Barbara E. verteidigen und auch über Mobbing-Methoden informiert sind!

Denn Verdachtsmomente können auch absichtlich gestreut werden, um jemanden loszuwerden; bei der "Streikbrecher-Party", die der Kaisers - Geschäftsführer kurz zuvor veranstaltete, wurden wohl andere Mitarbeiter dazu aufgefordert, "etwas Belastendes zu finden"! (- gelesen in der Stern-Reportage).

Frau E. hatte die ihr von der Geschäftsleitung zur Verwahrung ausgehändigten, mutmaßlichen "Köder- Bons" im Büro doch 10 Tage lang nachweislich nicht angerührt! Wurden sie ihr schließlich dann gezielt untergejubelt? (- z. B. unter Beteiligung der 2 Zeuginnen: Kassiererin + Filialleiterin, die nun wohl aus der Nummer auch nicht mehr rauskämen, ohne sich selbst zu schaden?!)

Warum wartete man 3 Tage ab, bis der Überwachungsfilm der Kasse gelöscht war, bevor man gegen Barbara E. vorging? Kaisers hätte für die "Schaffung" eines Kündigungsgrundes wohl ein stärkeres Motiv gehabt als Frau E., sich um 1,30€ zu bereichern und damit ihren Job zu gefährden!

Aber allein der Verdacht reicht ja im hiesigen Arbeitsrecht schon für eine Kündigung! Dieses Urteil trägt nicht gerade zu einem entspannten Arbeits- oder Einkaufsklima bei Kaisers oder anderswo bei und hinterlässt ein ganz ungutes Gefühl in der Magengegend!

Herr Thierse hat mit seiner Entrüstung nur dem Empfinden der Mehrheit der Bevölkerung entsprochen - Wortwahl hin, oder her; auch er hat das Recht der freien Meinungsäußerung und kann die Verhältnismäßigkeit eines Urteils infrage stellen!

Wo kommen wir hin, wenn solche Fälle "Schule machen" und immer dreistere Formen annehmen, ohne dass sich noch jemand traut, dagegen anzubrüllen!

Mit freundlichen Grüßen

Hier mehrere Links zum Thema!

http://www.youtube.com/watch?v=2NO9MRUOYKg&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=Jn041yHXqt4

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/:Gek%FCndigt-1,30-Euro-Tausche-Abfindung-Ehre/654367.html?p=2

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