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Bewährung für illegale Bestechungsmillionen, kein Recht bei vermuteter Untreue von 1,31 Euro

erstellt von valter zuletzt verändert: 28.02.2009 12:32
Das Pfandbon Urteil der Verdachtkündigung von Emmely wegen 1,31 Euro steht in keinem Vergleich zur Bewährungsstrafe des Siemens Personalmanager, der die AUB Hausgewerkschaft illegal mit Millionen "gesponsert" hat.

Während sich die Gemüter über den harrschen Kommentar des Bundestagsvize Thierse und die Überreaktion der Berliner Arbeitgeber-Anwaelte aufregen, passt eine Nachricht über die das Feldmayer Urteil in die Landschaft: der ehemalige Zentral-Personalvorstand wird wegen illegaler Zahlungen an die Spaltergewerkschaft AUB zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, FTD vom 26.2.09.

Rechnet man 1,31 Euro gegen die Bestechungs-Millionen , dann wird die 2 Klassen Justiz deutlich, um die es wirklich geht. Die umfangreiche Kommentierung ruft nach einer Berichtigung, die wohl ohne personelle Konsequenzen kaum möglich ist, um die neutrale Unabhängigkeit der Gerichte und Anwälte wiederherzustellen.

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.02.2009 08:56
Das die genannten Urteile nicht gerecht sind steht wohl außer Zweifel, aber gleich von einer 2 Klassen Justiz zu sprechen ist wohl etwas übertrieben. Eher gibt es in unserem Land eine 2 Klassen Berichterstattung. Da ist auf der einen Seite der Umgang mit Verfehlungen von Gewerkschaften und auf der Anderen mit der AUB. Bei der AUB wurde ein Mann gekauft und sonst niemand bezahlt oder beeinflußt. Die Liste von gekauften und bestochenen Gewerkschaftfunktionären ist ungleich länger und umfangreicher. Und trotzdem wird in den Medien die AUB in Sippenhaft genommen und bei den Gewerkschaften immer die Einzeltäter betrachtet. Wann begreifen wir eigentlich, dass wir mehr als eine Arbeitnehmerorganisation brauchen, so wie wir auch mehr als eine Partei benötigen! Demokratie lebt vom Pluralismus!
Anonymer Benutzer 28.02.2009 11:35
Es lebe die Ahnungslosigkeit

zur Klärung:
1. Pfandbon Urteil ist Zivilrecht
2. Bewährungsstrafe ist Strafrecht

somit keine 2 Klassenjustiz sondern 2 Rechtsgebiete













Anonymer Benutzer 28.02.2009 17:01
Selten ist der Begriff Klassenjustiz so klar bestätigt worden, wie durch Richterin Daniele Reber. Die arme Frau verdient als Vorsitzende am Landesarbeitsgericht Berlin so wenig, dass sie ihr Gehalt durch private Managementseminare aufbessern muss. Dort bringt sie Personalchefs bei, wie man Kollegen mit besonderem Kündigungsschutz wie z.B. Betriebsräte und gewerkschaftliche Aktivistinnen wie Emmely entlassen kann - durch Verdachtskündigungen! (Das steht alles in der Pressemitteilung des Solikomitees #)
Diese Arbeitsgebervertreterin ist keine neutrale Richterin. Für sie gilt der alte Spruch: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing. Den letzten Beweis für ihre Voreingenommenheit lieferte sie mit der Urteilsbegründung. Obwohl selbst Kaisers nur wegen Verdacht und nicht wegen einer Straftat kündigte, schrieb sie in ihr Urteil wissentlich die Lüge rein, dass Emmely die Pfandbons unterschlagen hätte.