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Verdachtskündigung "Emmely" wegen 1,30 Euro Pfandbon landet beim BAG

erstellt von valter zuletzt verändert: 31.03.2013 11:38
Trotz Nichtzulassung landet das Emmely-LAG Urteil wegen angeblicher Unterschlagung von Pfandbons nach Beschwerde nun doch beim BAG. (Az.: 3 AZN 224/09)

In der Nichtzulassungsbeschwerde wurde das Emmely-Verfahren nun doch bis zum BAG zugelassen, weil die BAG-Richter in der Beschwerde das Verfahren zur Verdachtskündigung eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung sahen, Pressemitteilung des BAG Nr. 79/09 vom 28.7.09.

Diese Entscheidung hat wie schon früher bei dem umstrittenen Pfandbon-Urteil wieder eine überwältigende Presseresonanz gefunden. Viele Kommentatoren halten es angesichts der allgemein verbreiteten Diskussion über unangemessen harte Urteile im Arbeitsrecht und abgekaufter Strafurteile für richtig, dass in diesem Fall das BAG einmal abschließend über die Abschaffung der unseligen Verdachtskündigungen und Vorläufern aus der NAZI Zeit eine Entscheidung trifft, bevor es noch höhere Instanzen - Karlsruhe oder Europäischer Gerichtshof - treffen müssen.

Die BAG Richter konnten sich auf europaweite Proteste , auf umfangreiche Resonanzen bis zum Kesseltreiben gegen Emmely stützen, aus dem erkennbar ist, dass Verdachtskündigungs - Fälle mit Vorläufern wirklich von grundsätzlicher Bedeutung ist. Damit stellt sich sogar die Frage, wieviel Fälle auch noch wieder aufgerollt werden müssten, und ob auch die Diffamierungen aus München verfolgt werden.

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