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Fatale Verdachtskündigungen

erstellt von valter zuletzt verändert: 29.03.2013 19:19
Die Folgen falscher Verdachtskündigungen sind ebenso fatal wie andere Fehlurteile, nur die Schwelle sie zu benutzen fehlt. In welchem Verhältnis steht ein Verdacht 10 Euro geklaut zu haben zu 15 000 000,- Euro Abfindung für einen erfolglosen Chef?

Andrea Dotten soll ähnlich wie Emmely ein paar Euros geklaut haben. Dafür haben sich Zeugen gefunden, für welche Versprechungen auch immer. Andrea soll wie Emmely für ihre Gewerkschaftsarbeit büßen. Das Essener Arbeitsgericht lehnt diese Kombination zwar ab, wartet aber auf die Rechtsprechung des Vorbildes in Berlin.

Inzwischen wird die Diskussion über die Verhältnismäßigkeit solcher Urteile immer lauter, auch und gerade nach der 15 Millionen Abfindung für den Chef, der nur einige Monate vergeblich versuchte, den Konzern vor der Pleite zu retten.

Die Wahlen werfen ihre Schatten voraus. Andreas Urteil am LAG Essen wäre fällig, wenn nicht eine neue Zeugenvernehmung angeordnet worden wäre. Noch so ein fatales Urteil kann sich die Koalition vor der Wahl nicht erlauben. Emmelys Revision wird erst sicher danach verhandelt.

Bei dem Urteil gegen die Düsseldorfer Sparkasse , die einen Angestellten rauswerfen wollte, der einen 20 Millionen Kredit irrtümlich bewilligte, fällt einem nur ein, dass für Bänker andere Regeln gelten.

Es ist keineswegs klar, dass diese unverhältnismäßigen Verdachtskündigungen endgültig verschwinden. Nur lautstarker Protest kann da etwas ändern.

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