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SIS SDE Österreich: Kündigungsverzicht

by Galadriel posted on 05.08.2009 15:30 last modified 05.08.2009 15:30

Seit gestern gibt es laut "MitarbeiterInnen Information" eine schriftliche Vereinbarung mit dem Betriebsrat SIS&CT darüber, dass bis zum 30.11.2009 auf betriebsbedingte Kündigungen bei Siemens SIS SDE in Österreich befristet verzichtet wird. Damit sind die am 13.07.2009 beim Arbeitsmarktservice angemeldeten 600 Stellenstreichungen bei den rund 1.750 EntwicklerInnen zumindest für die nächsten 4 Monate vom Tisch.

Der Betriebsrat SIS&CT hatte wie zuletzt berichtet einen Kündigungsverzicht mindestens bis Ende 2009 verlangt.

Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Man einigte sich neben dem Kündigungsverzicht offenbar auch noch konkreter auf die sofortige Einsetzung der geplanten Arbeitsgruppe, die ebenfalls bis 30.11.2009 …

... unter der Leitung externer ExpertInnen Lösungen mit dem Ziel erarbeiten wird, möglichst vielen KollegInnen in Zukunft Beschäftigung zu ermöglichen, auch außerhalb des Siemens-Konzerns.

Vorsitzender Samadani verlangte in einer Betriebsratsaussendung Konsequenzen für die Leitung der SIS SDE, wenn bis zum 30.11.2009 …

kein neues Geschäft,keine neue Arbeit, kein zukunftsorientiertes, optimistisches Konzept

präsentiert wird. Damit die Arbeitsgruppe rasch Erfolge vorweist und ihre wirtschaftlichen Konzepte auch greifen, dürfe der Belegschaftsdruck auf die Firma nicht nachlassen. Sonst gehe in einigen Monaten alles wieder von vorne los. Laut Standard bleibe der Streikbeschluss jedenfalls weiterhin aufrecht.

Sozialplan auf freiwilliger Basis

Darüberhinaus einigte man sich offenbar auch noch auf einen neuen Sozialplan. Laut Information des Betriebsrats SIS&CT habe dieser Sozialplan u.a. folgende Eckpunkte:

  • Angebote können bis 31.10.2009 angenommen werden,
  • Angebote dürfen nur auf freiwilliger Basis angenommen werden,
  • es gibt keine wie immer gearteten Kündigungslisten,
  • das "Alternativangebot" oder "PSE-Rentenmodell" gilt bereits ab einem Alter von 53 Jahren,
  • freiwillige Abfertigungen werden bis zum 22-fachen Monatsentgelt für 50-Jährige gezahlt (d.h. für eine/n 50-jährige/n KollegIn mit 25 Dienstjahren beträgt die Gesamtabfertigung 12+5+22=39 Entgelte),
  • es wird wieder eine Arbeitsstiftung angeboten.

Sobald wir die Details der Regelungen erfahren, werden wir darüber berichten.

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