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Stimmt der Betriebsrat Mch M Namenslisten zu?

von gimli — Letzte Änderung 27.03.2012 19:09
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Siehe auch: http://blog.nci-net.de/2012/03/27/stimmt-der-betriebsrat-mch-m-namenslisten-zu/

Der Betriebsratsvorsitzende, Horst Schön (IG Metall), hat heute für Montag, den 2.4.2012 und Dienstag, den 3.4.2012 zu einer zweitägigen Betriebsratssitzung geladen. Mit eingeladen sind Michael Leppek von der IG Metall München und der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Rüdiger Helm.

In dieser Sitzung soll es darum gehen, einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Dieser soll als wesentlichen Bestandteil eine vom Betriebsrat verabschiedete Namensliste gemäß §1 Abs. 5 KSchG („Negativnamensliste“) für die Mitarbeiter, die gehen sollen, enthalten. Weiter soll einer „Positivnamensliste“ für die Zuordnung zu den neuen Gesellschaften zugestimmt werden. Es ist jetzt schon klar, dass die abschließende Beschlussfassung zu diesem Interessenausgleich mit der Negativnamensliste am Dienstag, den 3.4.2012 um 15 Uhr erfolgen soll.

Namenslisten nach §1 Abs. 5 KSchG sind für einen Betriebsrat ein absolutes No Go, denn Namenslisten erschweren Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage erheblich. Durch Zustimmung zu Namenslisten macht sich ein Betriebsrat zu einem Handlanger des Arbeitgebers. Wie will der Betriebsrat in nur zwei Tagen überprüfen, ob die Sozialauswahlkriterien für die 3.600 Mitarbeiter erfüllt sind?

Durch die Zustimmung in dieser Eile zu dem Interessenausgleich mit Namenslisten soll einerseits die Kündigungsschutzklage erschwert werden und andererseits die Klage auf Nachteilsausgleich aus §113 Abs.3 BetrVG unmöglich gemacht werden. Der Betriebsrat erschwert mit einer Zustimmung zu dem geplanten Interessenausgleich allen Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sollen, die Durchsetzung ihrer Rechte erheblich.

Außerdem sind alle Fraktionen, also auch die IG Metall mit dem Wahlversprechen „mit uns gibt es keine Namenslisten“ angetreten.

Gehört hat man in den letzten Wochen viel von der IG Metall, aber wenig vom Betriebsrat, so dass manche Mitarbeiter sich schon gefragt haben, ob sie in der Münchner Martinstraße überhaupt noch einen Betriebsrat haben. Kaum hört man wieder etwas von diesem IG Metall geführten Betriebsrat, sind es Hiobsbotschaften in Form von Namenslisten. Ist das etwa der Preis dafür, dass die Betriebsräte in die neuen Gesellschaften hinüber gerettet werden?

Die Mitarbeiter sollten sich an die von ihnen gewählten Betriebsräte wenden und sie unter Hinweis auf ihr Wahlversprechen dazu auffordern, den Namenslisten nicht zuzustimmen.

Schweigen kann man hierzu nicht mehr. So geht man mit Menschen, die Angst vor Arbeitsplatzverlust haben, nicht um. Wir empfinden Namenslisten als Verrat an der Belegschaft.

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