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Ich bin doch nicht blöd - Abfindung und Streik

von tstg — Letzte Änderung 19.03.2012 19:45

Der bekannte TV-Werbespruch trifft auch auf die Schienenfreunde zu. Wir sind nicht blöd - und werden deshalb an dieser Stelle zukünftig manchen Blödsinn richtig stellen, der uns erzählt wird, um uns vom Kampf abzuhalten. Los geht's mit dem Thema Streik und Abfindung.

Der erste Blödsinn: "Wenn wir jetzt streiken, riskieren wir die Abfindung. Dann macht TSTG Verluste und hat kein Geld mehr, um die Abfindung zu zahlen."

Der Schienenfreund meint dazu: "Wer so einen Quatsch erzählt, der hat Null Ahnung und sollte besser die Klappe halten, bevor er sich total blamiert."

Die Fakten sind ganz klar und eindeutig:

  1. Der Voestalpine Vorstand Dr. Kainersdorfer hat bei der Betriebsversammlung - wie man auf dem Audio-Mitschnitt hören kann - gesagt, dass Voestalpina Rückstellungen gebildet hat für die "sozialverträgliche Umsetzung der beschlossenen Werksschliessung." Das heißt im Klartext: Die Abfindungen werden nicht von TSTG sondern vom Mutterkonzern Voestalpine bezahlt. Das Geld ist nicht nur da, sondern bereits auf eine Art Sperrkonto zur Seite gelegt.

  2. Ein Sozialplan ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz erzwingbar. Wir wollen euch hier nicht mit den rechtlichen Einzelheiten quälen. Wer es genauer wissen will, der soll während der Schicht - am besten gemeinsam mit anderen Kollegen - zum Betriebsrat gehen. Die informieren euch gerne.

    Jede Firma ist in Deutschland gesetzlich gezwungen, bei Werksschliessungen mit dem Betriebsrat über Abfindungen zu verhandeln. Wenn kein Ergebnis erreicht wird, wird die Einigungsstelle angerufen. Das ist eine Art "Gericht", dass dann die Formel zur Berechnung der Abfindung festlegt. Voestalpine muss auf jeden Fall eine Abfindung zahlen, egal was wir machen! Aber wie hoch oder niedrig diese ausfällt, hängt davon ab, ob wir kämpfen oder uns über den Tisch ziehen lassen!

  3. Wenn wir jetzt die Aufträge nicht erfüllen, dann muss TSTG den Kunden Vertragsstrafen zahlen - so erzählen einige Meister, die immer noch meinen, jetzt müsse rangeklotzt werden.

    Ja und? Voestalpine will uns zu Weihnachten rausschmeissen. Ob der Konzern dann im April 2013 in der Jahresbilanz seinen Aktionären Verluste oder Gewinne präsentiert, kann uns sch...egal sein. Andersherum wird ein Schuh daraus. Wir können Voestalpine wehtun. Sie brauchen die Produktion aus Duisburg noch. Deshalb wurden letzte Woche Freiwillige für Überstunden gesucht. Wenn wir jetzt die Produktion stoppen, dann können wir die Manager zwingen, ihre Fehlentscheidung zu korrigieren.

(6) Kommentare

Anonymer Benutzer 21.03.2012 17:54
Also wenn jede Firma Abfindung bezahlen muss........ wäre ja Toll.
Dem ist nicht so!!!

Alle in eine Auffanggesellschaft und fertig. Der Konzern steht gut da, unterstützt vom Staat und ohne Abfindung die billigste Variante.
Anonymer Benutzer 21.03.2012 20:22
Du meinst eine Transfergesellschaft. Das ist nichts anders als eine Entsorgungsgesellschaft. Die Firma bekommt die Rechtssicherheit, dass jeder, der rübergeht, keine Kündigungsschutzklage erheben kann. Trotz der großen Versprechungen gibt es für die Kollegen lediglich ein Bewerbungstraining. Eine Transfergesellschaft wird von der Arbeitsagentur bezahlt. Pikant ist außerdem, dass es gewerkschaftliche Entsorgungsgesellschaften gibt. Die werden "Beschäftgigungsgesellschaften" genannt.

Für den Betriebsrat und die Gewerkschaft ist es auch bequem ...

Siehe u.a. http://www.netzwerkit.de/[…]/924943931866?b_start=0#850545176
Anonymer Benutzer 22.03.2012 19:41
Natürlich ist dem so, auch wenn es dir und deinen Freunden in der Geschäftsführung nicht passt. Nachzulesen zum Beispiel im Duden Recht der Bundeszentrale für politische Bildung

http://www.bpb.de/[…]/MDLSGF,0,0,Sozialplan.html?buchstabe=A

Für alle Klugscheißer, die hier Verwirrung stiften wollen:

Aus der eindeutigen Gesetzestext der §§ 112ff Betriebsverfassungsgesetz: "Der Betriebsrat kann in Betrieben mit in der Regel. mehr als 20 Beschäftigten gegebenenfalls über die Einigungsstelle einen Sozialplan auch gegen den Willen des Unternehmers erzwingen. (..)" ergeben sich auch die Ausnahmen:

- Kleinbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten

- Betriebe ohne Betriebsrat

- Insolvenz (dann bleibt der Sozialplan zwar erzwingbar, fällt aber unter die Konkursmasse. Da man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, gehen die Kollegen bei einem Konkurs oft leer aus)

- wenn die Tatbestandsmerkamle einer "Betriebsänderung" nicht erfüllt sind.

Da Voestalpine nicht pleite ist und auch nicht pleite gehen wird, eine Schliessung der TSTG eine "Betriebsänderung" im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes darstellt, TSTG einen Betriebsrat hat und mehr als 20 Beschäftigte von der "Betriebsänderung" betroffen sind, MUSS eine Abfindung gezahlt werden.

Sonst noch Fragen?
Anonymer Benutzer 23.03.2012 04:07
Wieviel Abfindung haben die Kollegen damals in Hattingen, Oberhausen, usw. bekommen?


Also.....
Anonymer Benutzer 22.03.2012 08:20
Leute, ich will euch nicht noch mehr runterziehen aber wenn die Führungsebene so einen Entschluss fasst, dann werden sie sich sicher vorher Gedanken gemacht haben und das nicht aus irgendeiner Laune heraus entschieden haben. Wäre es nicht sinnvoller, dass wir unsere Energie in die Suche einer neuen Beschäftigung investieren als in irgendwelchen Racheplänen.
Anonymer Benutzer 22.03.2012 11:20
ja so ist das mit der "ahnung"!aber das ist jetzt egal.voest alpine hat 205 millionen bereitgestellt um "ALLE" kosten der werksschließung zu begleichen!!!das heißt:eine noch zu erwartende strafzahlung zwecks kartellvergehen,pacht an tks bis2016 abbau der anlagen einebnen der hallenböden was glaust du bleibt da noch über???