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Erfahrung mit Änderungskündigung

erstellt von widerspruch zuletzt verändert: 06.10.2011 00:37
Änderungskündigungen können - angenommen werden, die angenommene Stelle wird angetreten - vorbehaltlich angenommen werden, das Arbeitsverhältnis besteht fort, parallel wird geklagt wegen der Vertragskonditionen - nicht angenommen werden, was zu einer Beendigungskündigung führt. So die Theorie.
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Vorläufige Einstellung gemäß § 100 Abs. 2 BetrVG widerspruch Nachricht 06.10.2011 00:53