Sie sind hier: Startseite Projekte Siemens - Betriebsübergang - Widerspruch Kündigungsschutzklage Günter K.

Kündigungsschutzklage Günter K.

erstellt von widerspruch zuletzt verändert: 12.01.2012 22:44
Kammertermin, Richterin Fr. Neubert-Vardon Siemens Anwälte "ärgern" das Arbeitsgericht mit Schriftsatzeinreichungen, die nun fast bei jedem der Verfahren im Rahmen des Betriebsübergang zur SIS GmbH (inzwischen ATOS) kurzfristigst eingereicht werden.
Wann 06.03.2012
von 15:15 bis 16:00
Wo Arbeitsgericht München, Winzererstr. 104
Teilnehmer Gäste willkommen
Termin übernehmen vCal
iCal

Terminänderung des Kammertermins in erster Instanz

Nun hat das leidige, inzwischen regelmäßige kurzfristigste Einreichen von Schriftsätzen seitens der Beklagten Firma Siemens AG, zu einer Verschiebung des Kündigungsschutzverfahrens ins Frühjahr 2012 geführt. Die Uhrzeit des neuen Kammertermins wird, sobald bekannt, angepasst. Verständlich, daß das Arbeitsgericht München diese Erschwernis einer ordentlichen Kammerterminvorbereitung nicht ewig duldet. Die Vorwarnungen seitens des Münchner Arbeitsgerichtes waren eindeutig und klar formuliert.

Laut Gesetz ist bei einem Kündigungsschutzverfahren der Mitarbeiter in der Beweispflicht für die Eignung auf einen Arbeitsplatz. Im umgekehrten Fall, zum Beispiel im Rahmen einer Änderungskündigung, ist sich das Unternehmen nicht zu schade einen Arbeitsplatz anzubieten, der weder der Person des Gekündigten, noch der Führungskraft und dem zuständigen Betriebsrat als richtig besetzt erscheint. Nicht nur, daß Siemens Mitarbeiter mittels einer Änderungskündigung von München nach Bad Neustadt an der Saale schickt, also in ein Werk, das noch vielen in Erinnerung ist, da es in der Rhön geschlossen und ins Ausland verlagert werden sollte. Mit der entsprechenden Schadensdrohung für eine ganze Region. Siemens verweigert zusätzlich, trotzdem das Arbeitsgericht die Ablehnung durch den Betriebsrat zu einer solchen Konstellation nicht aufhebt, dem Mitarbeiter die Möglichkeit bei seiner Familie zuhause zu leben.

(2) Kommentare

widerspruch 14.12.2011 09:00
Mit der Prozessverschleppung versucht die Siemens AG doch nur, die Kläger weiter zur zermürben, die Ermahnungen der Richter geht doch der Kanzlei Gleis Lutz am A… vorbei. Dies zeigt ja schon, das die Mitarbeiter, die Ihre unzumutbare Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen haben, trotz Widerspruches des aufnehmenden Betriebsrates und teilweise gewonnener Klagen, ihre Stelle weit entfernt von der Familie antreten mussten, obwohl am Heimatstandort viele, besser geeignete Stellen vorhanden sind. Da klingt die Aussage der Siemensvertretung, wenn sich der Arbeitnehmer bewegt, bewegt sich Siemens auch, wie der blanke Hohn. Das ist reine Menschenverachtung.
Wenn man bedenkt, das sich Siemens damit rühmt, bei dem Ranking der beliebtesten Arbeitnehmer Deutschlands ganz oben mit dabei zu sein, frage ich mich, was ist der Mensch noch wert.


Anonymer Benutzer 02.03.2012 19:23
Die Eigentümer der Firma Siemens werden das bezahlen müssen.