Sie sind hier: Startseite Projekte Siemens - Betriebsübergang - Widerspruch Kammertermin zur 2ten "betriebsbedingten" Änderungskündigung gegen langjährigen Siemensmitarbeiter

Kammertermin zur 2ten "betriebsbedingten" Änderungskündigung gegen langjährigen Siemensmitarbeiter

erstellt von widerspruch zuletzt verändert: 29.03.2012 18:56
Einem Mitarbeiter der Siemens AG, der dem Übergang zu SIS/Atos widersprochen hatte, wurde eine Änderungskündigung ausgesprochen mit Einsatzort im Werk. Da dem Arbeitgeber bei der Kündigung im Februar ein "Fehler" unterlaufen war, meinte dieser Arbeitgeber, er kündige drei Monate später eben nochmals. Durch diesen "Fehler" hätte die Kündigung vor Gericht nicht bestanden. Siemens hat offene Stellen und Fachkräftemangel und steckt seine Energie dahinein Änderungskündigungen durch die Instanzen des Münchner Arbeitsgerichtes zu schicken.
Wann 28.03.2012
von 13:40 bis 15:40
Teilnehmer Gäste willkommen
Termin übernehmen vCal
iCal

In mehreren Fällen hat Siemens gemeint eine weitere Kündigung für die bereits Gekündigten aussprechen zu müssen. Immer dann wenn sie meinten diese Kündigungen hätten womöglich vor Gericht keinen Bestand. So auch in diesem Fall der am 28.3.12 in erster Instanz behandelt wird. Die zugewiesenen Stellen aus den Änderungungs-kündigungen beschäftigen nicht nur die Gerichte, sondern auch andere Siemensmitarbeiter. Als der Gekündigte, er hatte vorbehaltlich angenommen, damals im Werk vorstellig wurde, haben sich die aufnehmenden Bereiche nicht wenig gewundert. Wesentliche Informationen waren dem Mitarbeiter nicht mitgeteilt worden. An der Entscheidung zum Einsatz der Mitarbeiter scheinen die aufnehmenden Bereiche auch nicht beteiligt worden zu sein. Es sieht sogar in mehreren Fällen so aus, als nutze Siemens das "Direktionsrecht" des Arbeitgebers auch dahingehend Abteilungen Mitarbeiter zu schicken, ohne dies zuvor mit dem aufnehmenden Bereich ordentlich abzuklären. Bei dem Vorschlag einer weniger einschneidenden Stelle, als mildere Maßnahme statt eben einer Kündigung, soll, so Siemens dann vor Gericht, dieses "Direktionsrecht" auf einmal nicht mehr existieren.

Daß Siemens außerdem mittels eines dubiosen Betriebkonstruktes versucht die vorgeschriebene Sozialauswahl und weiterführenden Kündigungsschutz für Ältere aus dem Tarifvertrag auszuhebeln, kommt beschämend dazu.

Herr Löscher darf ich sie daran erinnern, sie haben der TU München einen Lehrstuhl für Wirtschaftsethik gestiftet.

Passt dazu eine solch trivial dumpe Vorgehensweise gegenüber Mitarbeitern.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 14.03.2012 21:17
Leider kann der Konzern es sich leisten, die Widersprecher auf offenkundig unpassende Stellen zu schicken, Prozesse und noch mehr Prozesse anzustrengen, teure Kanzleien zu beschäftigen und vieles mehr. Statt zu vermitteln wpllen sie streiten und hoffen vermutlich, dass viele der Widersprecher im Laufe der Zeit aufgeben. Es gilt durchzuhalten, dann werden die berechtigten Ansprüche sich irgendwann durchsetzen lassen. Langsam sieht jeder, welches unfaire Spiel hier gespielt wird - das ist ein Anfang.