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Grundsicherung - eine Idee zieht Kreise

by Alcatel-Lucent posted on 18.10.2007 16:26 last modified 18.10.2007 16:26 —

Inzwischen sind bei Alcatel-Lucent in Frankreich und bei Siemens in Österreich zwei Sozialpläne abgeschlossen worden, die Modelle einer Grundsicherung für den Übergang in die Rente regeln. Nachfolgend ein Überblick über die Eckpunkte der uns bekannten Modelle.

In den Niederlanden ist es problemlos möglich, Abfindungssummen als monatliche Zahlungen über ein Versicherungsmodell zu vereinbaren. Ein Pilotabschluss mit einer Grundsicherung brachte im Juni der Sozialplan bei Alcatel-Lucent in Belgien.

Der bei Alcatel-Lucent in Frankreich abgeschlossene Sozialplan enthält im Kapitel 8 die Regelungen für eine Vorruhestandsleibrente. Die monatliche Leibrente wird maximal für 5 Jahre gezahlt. Sie errechnet sich aus 350€ fix plus 45% des letzten Bruttomontasgehaltes, mindestens jedoch 1150€ und maximal 3500€. Davon gehen noch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Eine Preisanpassungsklausel ist vereinbart. Die Abwicklung erfolgt über eine Versicherung. Während des Vorruhestandes darf man sich nicht arbeitssuchend melden und keine neue Beschäftigung annehmen.

Eine echte Grundsicherung enthält der zwischen der Siemens AG Österreich und den dortigen Betriebsräten für den Bereich SIS abgeschlossene Sozialplan. Alternativ zur traditonellen Abfindung gibt es für alle Mitarbeiter/Innen über 55 Jahre die Option einer Überbrückungszahlung in Höhe von 2400€ monatlich bis zum frühstmöglichen Eintritt in die vorgezogene Rente, wobei mit 14 Monatsgehältern gerechnet wird. Eine Preisanpassungsklausel ist ebenfalls vereinbart. Die auch in Österreich fälligen Rentenabschläge werden zwar nicht ausgeglichen, dafür zahlt Siemens aber die rechnerisch bei Weiterbeschäftigung fälligen Rentenbeiträge in die Pensionskasse ein. Die Rente erreicht also dieselbe Höhe, als wenn man bis zum frühstmöglichen Renteneintritt weitergearbeitet hätte. Das ganze wird über eine Siemens eigene Tochtergesellschaft abgewickelt. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schmälert die Überbrückungszahlung nicht.

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