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Wie der Betriebsrat das Einsichtsrecht umgesetzt hat.

by John Dow posted on 28.04.2010 21:39 last modified 28.04.2010 21:39

Wie der Betriebsrat den Beschluss des BAG 7 ABR 15/08 umgesetzt hat.

Das Gremium hat sich nun in der Mehrheit für eine offene, gleichgestellte Information für alle Betriebsratsmitglieder ausgesprochen.

Was heißt dies im Einzelnen?

Als erstes wurde das Schlüsselsystem so geändert, dass jedes BR Mitglied die Räume des Betriebsrats, jederzeit ohne Jemanden zu bitten oder zu fragen, betreten kann.

Die Schränke in denen die Unterlagen gelagert werden sind abgeschlossen doch Jeder kennt den Ort, wo die Schlüssel aufbewahrt werden.

Weiter soll ein Archiv eingerichtet werden wo auch Datenträger wie CD mit Unterlagen und den Büchern des BR gelagert werden. Auch hier hat dann jedes BR Mitglied Zugang.

Weiterhin ist jedes BR Mitglied auf dem Betriebsratsserver mit allen Rechten zugelassen.

Dies geht allerdings über die Forderung des damaligen Gerichtsverfahrens hinaus. Allerdings wenn die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung mit Leben erfüllt wird und kein Misstrauen im Raume stehen bleibt, ist das kein Problem und erzeugt keine Spannungsfelder.

Zu betonen ist, dass jedes BR Mitglied verantwortungsvoll mit den Daten, sowie deren Pflege und Ablage, sorgsam im Sinne des Betriebsrats damit umgeht. Die Organisation ist neu geschaffen und wird noch verbessert.

Schulung zum Datenschutz und zur Ablage von Unterlagen hat auch der Betrieb selbst, als Erhebende Stelle, mit jedem Mitarbeiter ausgiebig durchgeführt. So ist es für Betriebsräte eine Selbstverständlichkeit aus dieser Schulung heraus und aus dem BetrVG heraus mit solchen Daten vernünftig umzugehen.

Wer das als Betriebsrat trotz allem nicht kann, gehört auch nicht in den Betriebsrat.

Wie ist der Umgang mit dem E-Mail Verkehr geregelt?

Der Betriebsrat besitzt einen E- Mail Account, der auf dem Rechner der BR Sekretärin installiert ist. Von hieraus wird die Ablage gepflegt und ausgehende E- Mails des BR’s versendet. Die GL wurde nun angehalten, alle Informationen für den Betriebsrat über diese Betriebsrats E-Mail Account zu senden.

Gleichzeitig hat des Gremium einrichten lassen, dass hier eine Weiterleitung der aus- und eingehenden E-Mails des BR’s auf den persönlichen Account von jedem BR Mitglied weitergeleitet wird.

Es ist die einfachste und beste Lösung die sich in unserem Betrieb einrichten ließ. Jeder Mitarbeiter hat im Betrieb einen persönlichen E-Mail Account und hat somit auch die Möglichkeit Rechner zu benutzen um seine E-Mail zu bearbeiten. So auch jedes BR Mitglied.

Würde man nur auf das vom Gericht erwähnte geeignete Leserecht sich beschränken, so müsste für BR Mitglieder irgendeine Zugangsmöglichkeit auf dem Rechner der Sekretärin geschaffen werden. Der Arbeitsrechner der Sekretärin würde ja von 17 BR Mitgliedern, wenn jeder einzeln so nur auf den E-Mail Account des BR zu schauen hätte, ihren Arbeitsplatz blockieren.

E-Mail’s die im Namen des Betriebsrat versendet werden müssen können nur von dem Rechner der Sekretärin versendet werden. Das ist auch völlig in Ordnung.

Hat oder will ein BR Mitglied etwas im Namen des BR versenden, dann kann er der Sekretärin den Auftrag dazugeben oder sendet von seinem persönlichen Account die E-Mail ab, mit CC an den Betriebsrat.

Mit Vernunft hat also das Gremium die vorhandenen technischen Einrichtungen genutzt und hat sich für die Weiterschaltung entschieden.

Diese Maßnahme hat sich sehr gut bewährt, denn es werden doch bei der Betriebsgröße eine ganze Menge E-Mails täglich verarbeitet.

Andere Lösungen wären bei dieser Betriebsratsgröße nur mit weiteren Behinderungen für einzelne Betriebsräte verbunden.

Auch die Ausschüsse die E-Mail’s erhalten, senden diese auf den E-Mail Account des Betriebsrats und somit ist die Information bei allen angekommen.

Wir haben nun nach § 34. Abs 3 Einsicht jederzeit, uneingeschränkt.

Sicherlich funktionier ein solcher Vorgang in großen Betrieben gut. Die Richter müssen in einem solchen Grundsatzurteil auch kleinere Betriebe beachten.

Wenn hier nicht jeder MA einen E-Mail Account hat, so muss deren Gremium andere Wege beschreiten als wie wir es hier, sinnvoller Weise, für uns umgesetzt haben.

Mit der jetzigen Arbeitsweise hat sich auch die Zusammenarbeit innerhalb des Betriebsrats verbessert. Der Informationsaustausch und Effizienz innerhalb des Gremiums ist ganz klar besser geworden. Aus dieser Sicht hat sich der Weg zum Gericht gelohnt.

Wir arbeiten weiter an der Umsetzung und berichten darüber.

Eure Belegschafts- Allianz

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