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Der ungeliebte Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV)

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Mit der Gesundheitsreform sind die privaten Versicherer zu einem mit den gesetzlichen Kassen vergleichbaren Basistarif verpflichtet. Da sie ihn nicht verhindern konnten versuchen sie jetzt, ihn schlechtzureden.

Mit der Gesundheitsreform wurden die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, insbesondere den von ihnen selbst aus dem Gesundheitssystem Rausgeworfenen einen Basistarif anzubieten, der nichts anderes sein soll als das, was die gesetzlichen Krankenkassen auch anbieten. Damit würden die PKV erstmals direkt vergleichbar mit den Krankenkassen. Danach können die PKV sich nicht mehr nur die gesunden Rosinen aus dem Mitgliederkuchen picken.

Noch bevor der Basistarif angeboten wird, erklären Vertreter der PKV, der Basistarif werde unattraktiv und teuer sein. Sie reden so über den Tarif, als ob sie ihn neu schaffen und als sei in der Gesundheitsreform nicht festgelegt, was dieser Basistarif beinhaltet.

Entweder ist das Gerede der PKV nur Zweck, um zu verhindern, daß Zuviele diesen Basistarif annehmen, oder die PKV steuern auf eine Klageflut, mit denen sie zur Einhaltung der Gesundheitsreform gezwungen würden.

Solange PKV Verbandsvertreter in dieser Plattform weiter die von ihnen rausgeworfenen Mitglieder fast beleidigend beschimpfen, wirken sie nur abschreckend und nicht vertrauensgewinnend.

Wäre es nicht eher angebracht, die PKV verwenden ihre Kräfte, um sich zur Wiedergewinnung des verloreren Images zu bemühen, was sie mit möglichst attraktiver Beschreibung ihre neuen Leistungen nach der Gesundheitsreform erreichen können, um auf der sachlichen Ebene wieder Vertrauen zurückzugewinnen?

(5) Kommentare

Anonymer Benutzer 24.04.2007 07:54
teuer ja, rechtswidrig ja ungeliebt eher nein
Nachdem der Gesetzgeber einen unterfinanzierten Tarif fordert, der aus eigenen Mitteln nicht in der Lage
ist sich selbst zu tragen (übrigens ein klarer Verstoss gegen höher rangiges europäisches Recht (2.Schadensrichtlinie) ist natürlich kein Interesse am Basistarif vorhanden.
Die Tatsache, dass geschädigte Versicherungsnehmer ausgerechnet diejenigen unterstützen sollen, die vorher die Versicherungsgemeinschaften betrogen haben ist nicht nur moralisch sondern auch rechtlich bedenklich.
Anonymer Benutzer 13.08.2017 13:38
Ich habe folgende Petition für Geschädigte des Basistarifs:

https://www.change.org/p/bu[…]ers&utm_medium=copyLink
Anonymer Benutzer 08.09.2008 13:11
Es ist leider immer nur die Rede vom Basistarif. Als PKV Versicherter und inzwischen Rentner fühle ich mich in deren Standardtarif, der ja den Leistungen des Basistarifs und der GKV entspricht, betrogen. Trotz der Altersrückstellungen ist der Standardtarif, bezogen auf die GKV für Rentner um etwa das 100% teuerer. Auch die private Pflegeversicherung liegt deutlich über der Gesetzlichen. Aber die Leistungen im Standardtarif beim Arzt oder im Krankenhaus sind keinen Deut besser als bei der GKV. Außerdem verurteilt die Gesundheitsreform, auf Druck der PKV-Lobby, die Privatversicherten in der PKV zu verbleiben. Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich. Ein Wechsel in eine andere PKV ist ebenfalls unvwirtschaftlich, da man seitens der PKV nicht die vollen Altersrückstellungen mitgibt.
Eigentlich sollten die "Standardversicherungs-Geschädigten" Verfassungsklage erheben, so wie dies auch die PKV gegen die Gesundheitsreform gemacht hat. Nur wir haben leider keine Lobby!!!!
gez. Deichgraf
Anonymer Benutzer 30.09.2008 17:02
Die Aussage ist so nicht richtig: Entscheidend ist die höhe der Rente (insbesondere die Ansprüche, die man erworben hat).
Wer aber lange Zeit freiwilliges Mitglied war hat einen Rentenanspruch von ca. 1700 - 1800€ *15 % macht einen Monatsbeitrag von 270 € in der GKV. Was viele aber übersehen, ist: Alle Einkünfte also auch Mieterträge Zinsen ... werden berücksichtigt und sind allein vom rentner zu tragen (100 € Zinserträge = 15 Euro Beitrag!)
Anonymer Benutzer 21.11.2012 19:38
wir sollten uns zusammentum und Klage erheben, denn es kann ja nicht sein, dass der Weg zurück in die GKV nicht möglich ist. Es müsste eigentlich immer in beide Richtungen ein Wechsel möglich sein.