Sie sind hier: Startseite Projekte Standpunkt - Gruppe (DB, GDL u. TG) News Bahnunternehmen agieren offen gegen das Eisenbahnbundesamt - 900 Waggons müssen in die Werkstätten

Bahnunternehmen agieren offen gegen das Eisenbahnbundesamt - 900 Waggons müssen in die Werkstätten

erstellt von Standpunkt-Redaktion — zuletzt verändert: 22.11.2009 09:05
Lobbyisten der Verkehrsunternehmen zeigen in ihrer neusten Pressemitteilung, dass ihnen die Sicherheit der Eisenbahnfahrzeuge ganz offensichtlich zu teuer wird. Nachdem das Eisenbahnbundesamt anordnete, dass 900 Waggons zur Reparatur in die Werkstätten müssen, wurde durch den Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) offen gegen die sicherheitsrelevante Anordnung des EBA geschossen.

"Als puren Aktionismus hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine neue Weisung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) bezeichnet. Nach dieser Weisung müssen fast 900 Güterwaggons wegen oberflächlicher Schäden in die Werkstätten." Eine Anordnung des EBA für mehr Sicherheit an den Güterwaggons darf wohl von niemanden angezweifelt werden, oder gar als puren Aktionismus bezeichnet werden. Es sei denn, die deutschen Verkehrsunternehmen nehmen es mit der Sicherheit genauso wichtig wie die Manager bei der Berliner S-Bahn. So wenig wie nötig in die Sicherheit ihrer Fahrzeuge investieren, so viele Profite wie möglich aus dem Unternehmen heraus ziehen, bis es Unfälle und Katastrophen gibt. Dabei besteht ganz offensichtlich kein Unterschied zwischen der DB und den anderen privatwirtschaftlich agierenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Wer sich die Argumentation des VDV ansieht erkennt deutlich, welche Ziele dieser Lobbyistenverband verfolgt. "Der Verband forderte vom EBA, nationale Alleingänge zu unterlassen und konstruktiv an einer langfristigen, europäischen Lösung rund um die Sicherheitsfragen im Schienengüterverkehr mitzuarbeiten. 'Die europäische Sicherheitsbehörde hat keine Notwendigkeit für kurzfristige Maßnahmen gesehen', kritisierte Henke."

Versteht man diese Äußerung des VDV im Zusammenhang mit dem Anliegen der europäischen Sicherheitsbehörden, ist auch erkennbar, wer dort die Gesetze schreibt. So geben die EU-Richtlinien die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit des Eisenbahnsystem allein in die Hände der jeweiligen Unternehmen. So, "... dass die Haftung für den sicheren Betrieb des Eisenbahnsystems und die Begrenzung der damit verbundenen Risiken den Fahrwegbetreibern und den Eisenbahnunternehmen auferlegt wird." Gerade der Umstand, dass es allein im Jahr 2008 zu 9 Radsatzwellenbrüchen und einem Radbruch kam, sollte den Eisenbahnverkehrsunternehmen Anlass genug sein, um im Interesse der Sicherheit in Aktion zu treten.

Übrigens, Rechtsanwalt Henke arbeitete vor seinem Job als Geschäftsführer beim VDV, als persönlicher Referent des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verkehrsministerium und als stellvertretender Referatsleiter für Eisenbahnpolitik im Verkehrsministerium. Eine weitere politische Spur der privaten Bahnen und Bahnhersteller im VDV findet sich bei der Hauptgeschäftsführerin des VDV, Langowsky. Sie war zuvor Vice President Government Affairs Mobility im Siemens-Verbindungsbüro Berlin. (Verbindungsbüro der Siemens AG für und zu Bundestagsabgeordneten)

(0) Kommentare