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Vom Umgang mit Widersprechern und Verbiegung von Rechtsansprüchen in der Siemens AG

erstellt von widerspruch zuletzt verändert: 20.01.2012 12:13
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen sind in punkto Personalstammbogen seitens Siemens wie im Beitrag „Siemens AG: ERA 5 - Eingruppierung von Schwerbehinderten, eine einseitige Vertragsänderung und ein Fall für den Compliance Officer?“ zu lesen, falsch informiert und behandelt worden. Sie waren jedoch nicht die alleinig betroffenen Tarifmitarbeiter deren Anforderung des persönlichen Stammbogens scheinbar ins Leere lief. Es war geradezu auffallend verdächtig mit welcher Kreativität an Begründungen eine Nachfrage nach dem persönlichen Stammbogen monatelang abgewimmelt wurde. Die Firmenseite scheut sich nicht dieses, den Mitarbeitern hartnäckig vorenthaltene, Dokument dann in den Verfahren als Beweis einzubringen.

Den Widersprechern des Betriebsübergangs zur SIS GmbH (inzwischen Atos IT) wurde ein persönlicher Arbeitsplatz mit entsprechendem Posteingangsfach vorenthalten, eine Zusendung zur Heimatadresse erfolgte ausgerechnet im Zusammenhang der Anforderung des persönlichen Stammbogens nicht. Es gibt Hinweise, daß die Poststelle laut Anordnung die Post für die Widersprecher, auch persönliche Briefe, gesammelt an eine bestimmte Person der Abt. COOB weitergeleitet werden sollte. Wer nun denkt, daß die persönlichen Unterlagen die tatsächlich berechtigten Empfänger erreichten, irrt. Auf Nachfrage kam fälschlicherweise die Antwort, es bestehe kein Rechtsanspruch, bis hin, es sei im Papierkorb gelandet. Sollten auch bei diesem Personenkreis klammheimlich rückwirkende Änderungen, zur Nutzung in den derzeit anhängigen Verfahren, erfolgen. Um beispielsweise der Beklagten, also Siemens, betreff Anforderungsniveaus der Kläger und betreff des Betriebkonstrukts mehr Spielraum zu verschaffen.

  • Womöglich sollte dieser Umgang mit den Widersprechern einfach zusätzlich zermürben, um die Widersprecher so richtig spüren zu lassen, daß ein Arbeiternehmerrecht in Anspruch zu nehmen, wie das Widerspruchsrecht nach BGB §613a, zu internen Sanktionen führt, bis hin zu Kündigungsdrohungen und Änderungskündigungsangeboten und das bei tausender offener Stellen und satten Gewinnen. Nicht zu vergessen der viel und lautstark bedauerte Fachkräftemangel, der wohl noch nicht so bedenklich ist langjährig gediente Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen im Unternehmen zu halten. Es wird wohl eher Geld, viel Energie, Zeit und Personal dafür verwandt, mittels dieser Mitarbeiter abschreckende Beispiele vorweisen zu können, statt lukrativer, das Geld zur Integration auf zu besetzende vorhandene Stellen mittels Schulungsmaßnahmen einzusetzen.
  • Im künstlich erstellten undurchsichtigen Betriebkonstrukt (siehe auch Beitrag „Rechte zum Betriebsübergang und der zweifelhafte Umgang der Siemens AG im Rahmen der derzeitigen Kündigungswelle“), hat die Siemens AG versucht sich um eine korrekte Mitarbeitervertretung herumzumogeln, so daß es dem Mitarbeiter erschwert wird, sich gegen einen solchen Umgang zu wehren. Wie bekannt, sind derzeit einige Verfahren zu Kündigungen von SIS Widersprechern am Arbeitsgericht München anhängig. Es wurden in Änderungskündigungen Stellen angeboten, die überwiegend mit starken finanziellen Einbußen einhergingen und oft zusätzlich mit Ortsveränderungen verknüpft waren. Die Zuweisung der Aufgaben war für die Mitarbeiter oft nicht nachvollziehbar, und hatte mit deren Kenntnissen, Fertig- und Fähigkeiten oft wenig Überschneidungsmenge. In einigen Fällen bestätigten das sogar die aufnehmenden Führungskräfte und die örtlichen Arbeitnehmervertreter. Da mutet es schon befremdlich an in den derzeitigen Verfahren vor Gericht, wie ein Mantra ständig wiederholt, zu hören, daß Siemens alle erdenklichen Mühen auf sich genommen hat, um die Betroffenen mittels Änderungskündigung auf den individuell bestmöglichen Stellen unterzubringen. Das Gericht erkennt in den laufenden Verfahren immer häufiger besser geeignete Lösungen an und erklärt die Kündigungen als unwirksam. Eine Änderungskündigung ist ja dann vonnöten, wenn Änderunegn von Vertragsbestandteilen mit dem Stellenwechsel einhergehen. Es ist kein Fall bekannt, bei welchem Siemens angeboten hat den kostenintensiven Weg über eine Kündigung mittels Stellenbesetzung unterstützt durch Schulungsmaßnahmen abzuwenden.

Sehr stark wird seitens der Firmenleitung betont, daß IT so spezifisch ist, daß die Vermittlung in andere Bereiche deshalb eine echte Herausforderung darstellt, ja nahezu unmöglich erscheint. Wer in der IT Branche arbeitet weiß, daß gerade in diesem Umfeld viele Mitarbeiter tätig sind nach einer Ausbildung im Bereich Physik, Mathematik, BWL, Chemie et cetera pp. Dieses Benefit der umfassenderen Kenntnisse wird geflissentlich verschwiegen. Wie glaubwürdig ist dann noch die vehemente Behauptung sich sehr bemüht zu haben, eine Kündigung als ultima ratio zu vermeiden.

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 21.01.2012 11:29
Den Artikel find ich gut, das Verhalten von Siemens ist beschämend!
Anonymer Benutzer 25.01.2012 20:47
Unglaublich wie sich Persönlichkeiten der Geschäftsführung in der Öffentlichkeit darstellen: integer, sozial engagiert und ethnisch verpflichtet! Wie traurig, wenn man dann mit der Realität, sprich: Rechtsbeugung, Behinderung und respektlosem Umgang mit Mitarbeitern in dermassen großem Umfang konfrontiert wird. Es stellt sich die Frage: weiss die Geschäftsleitung davon? Geschieht dies auf ihre Anweisung hin, sind sie ignorant oder wird hier in vorauseilendem Gehorsam agiert? Um Karriere zu machen? Siehe CooB-Leitung?.. kein Kommentar, es verschlägt einem die Sprache!