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Neue Hürden zum Basistarif

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Wenn aus dem Standardtarif der Gesundheitsreform der Basistarif werden soll, sollen neue Hürden gegen den Wechsel in die günstigere Variante der privaten Krankenversicherer PKV eingebaut werden

Bei der Umsetzung der Gesundheitsreform wird die Liste der Widerstände immer länger, das Gesetzpaket auch wirklich werden zu lassen. Mit der Gesundheitsreform sollten die meist aus Kostengründen von den Versicherungen versicherungslos Gemachten wieder in das System der Krankenversorgung gelangen. Doch bei der Aufnahme in den dazu geschaffenen Basistarif wurden endlos Widerstände von den Versicherungen aufgebaut, so dass die Klagen immer lauter wurden, die PKV sabotiere die Gesundheitsreform.

Bald soll dieser Standardtarif nun zum Basistarif für alle werden und eine neue Welle an Schwierigkeiten rollt für Versicherte heran, wer nur Leistungen wie gesetzlich Versicherte haben will. Inzwischen ist auch klar, warum sich die privaten Versicherer so sehr gegen Basis- und Standardtarif wehren, weil Ärzte bei Privatversicherten das doppelte Honorar für dieselbe Leistung verlangen, Welt vom 15.5.08 und bekommen.

Bei dieser Ungleichberechnung für die gleiche Leistung fragt man sich schon, wie sehr einige oder viele Ärzte mit den privaten Versicherungen zusammenarbeiten, von denen sie weit mehr als von gesetzlichen Kassen bekommen. Man könnte eine höhere Bezahlung für dieselbe Leistung auch als Lobbygeld oder Schmiermittel verstehen, mit denen die Ärzte als Partner im Gesundheitssystem gefällig gemacht werden?

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.05.2008 07:49
Die aktuelle Diskussion geht (jedenfalls hier) um das Verfahren des Wechsels von einer echten privaten Krankenversicherung in den Basistarif einer anderen Gesellschaft um dann (nach einer logischen Sekunde) in eine echte Krankenversicherung zu wechseln (natürlich unter Mitnahme der Wechselleistungen des ursprünglichen Versicherers). Hier wird von den Versicherern und wohl Teilen der Regierung eine Mindestverweildauer im Basistarif gefordert.
Die Mindestverweildauer von 2 oder drei Jahren dürfte wohl an höher rangigen Recht (VVG = der VN hat jederzeit das Recht eines Wechsels!) scheitern. Man müßte das VVG ändern und würde damit gerade die Kern-Idee der aktuellen Änderung aushebeln, da bei einer Änderung gefragt werden würde warum eine Änderung nur für den Basistarif gelten solle nicht aber für den Bestand.
Aber was bedeutet denn dieses Wechselrecht? Leider keinen Verbraucherschutz... Längst haben Makler und Maklerorganisationen erkannt, dass hier eine Gigantische Lizenz zum Geld drucken entstanden ist. Bevorzugt Gesunde mittleren Alters werden ohne Risiko für den Makler aus einem bestehenden Vertrag zu Versicherung X gelockt (2 monatsbeiträge Aufwandsentschädigung für den Makler auf den Basistarif) und anschliessend in eine vernünftige Versicherung umgestellt (8-14 fache auf den Mehrbeitrag für den neuen Tarif). Dabei dürfte nach Schätzungen einiger, ein zusätzlicher Aufwand in 2009 von 6mrd € + X entstehen, der unmittelbar den Versicherten entzogen wird. Der Wechselnde hat zwar einen kleinen Beitragsvorteil, der aber bei der nächsten Beitragsanpassung wieder verloren ist. Ergo: Die Regelung nützt lediglich Maklern insbesondere Maklerorganisationen und Poolern, die sich anständig unanständig die Taschen füllen werden. Der Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke. Die Zeche zahlen die Versicherten

Zum zweiten Absatz: Ärzte verdienen an Privatpatienten nicht etwa weil sie das doppelte Honorar bekommen (denn nur 10% sind im Schnitt privat Versichert) Ärzte verdienen an Privatversicherten, weil sie nicht einem Budget unterworfen sind (Gerade Fachärzte arbeiten in der zweiten Hälfte ohne Entschädigung, da die Budgets bereits aufgebraucht sind) und weil viele Behandlungen die gesetzlichen Kassen nicht zahlen (Wo wir bei einer echten Ungleichbehandlung wären, da die Kassen den Patienten eine Behandlung verwehren (außer der Patient zahlt sie aus eigener Tasche)) Die Ungleichbehandlung ist direkt vom Gesetzgeber gewollt und verursacht, da Ärzte von der GKV nicht das bekommen was sie eigentlich bekommen müssten.
Wenn wir also fordern, das gleiche Leistungen gleich bezahlt werden müssen, muß als erstes die Budgetierung fallen. Das bedeutet aber, dass die Kassenbeiträge mindestens um 5% (ambulante Leistungen liegen bei ca 30-40% der Gesamtkosten) steigen würden und im nächsten Schritt könnte man die Honorare für privatversicherte möglicherweise reduzieren.
In jedem Fall zahlt die Zeche der Versicherte und der Patient.