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Private Krankenversicherer (PKV) nach der Gesundheitsreform

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Private Krankenversicherungen hatten sich in der Debatte um die Gesundheitsreform gegen die Wiederaufnahme von Mitgliedern gewehrt, um deren Risiken nicht mitzutragen

In der Debatte um die Gesundheitsreform wehrten sich die privaten Krankenversicherungen heftig gegen eine Wiederaufnahme mehrerer tausend Mitglieder aus dem Gesundheitssystem Ausgegliederter, die kaum eine Chance bei einer anderen Versicherung hatten. Sie erweckten dabei den Eindruck als wollten sie nur Gesunde versichern und die Problemfälle auf die gesetzlichen Kassen und die Sozialhilfe abwälzen und damit ihre Gewinne erhalten.

Vertreter der PKV waren sich nicht zu schade einzusetzen, was sie konnten, sie drohten mit dem Verfassungsgericht und bezahlten Verbandsvertreter , die Artikel auf dieser Arbeitnehmer-Plattform kommentierten.

Nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform glätten sich langsam die Wogen; denn in wenigen Monaten sollen die von den PKV Ausgesonderten wieder aufgenommen werden. Allerdings ist bis jetzt dazu kein Konzept oder ein Zugehen auf die ehemaligen Mitglieder zu erkennen. Ob die PKV die Gesundheitsreform jetzt noch in der Weigerung der Umsetzung scheitern lassen wollen?

Leider ist nichts davon zu sehen, dass die PKV versuchen verloren gegangenes Image wieder zu reparieren, sodass immer noch PKV Mitglieder versuchen in eine gesetzliche Kasse zurückzukehren, krankenkassenratgeber vom 14.4.07.

Wer kann noch verstehen, dass die PKV keine genauen Zahlen der Ausgegliederten bekanntgeben, was sie bisher verweigerten . Schließlich sind das keine Einzelpersonen, zeichen aber die Dimension derjenigen, denen sie den Standardtarif anbieten sollen. Je besser PKV mit der Wiederaufnahme umgehen, umso eher können sie dabei noch den ein- oder anderen Zusatz verkaufen?

Natürlich sind die Ausgegliederten die teuren Problemfälle, sie sind aber doch ein Mitgliederzuwachs, über den man sich freuen müßte. An den wieder aufgenommenen Ausgesonderten können die PKV als PR Maßnahme sogar zeigen, wie gut sie wirklich Kranke versichern, damit die gutverdienenden Angestellte nach einer Wartezeit sich überlegen, ob eine PKV nun doch eine geeignete Versorgung ist.

(5) Kommentare

Anonymer Benutzer 13.04.2007 07:36
Ich frage mich ob es im Interesse von Betrügern ist als "ausgegliederter" geoutet zu werden. Denn wer bei einer PKV herausgeflogen ist, weil er nicht bereit war die Beiträge zu zahlen oder weil er sich Versicherungsschutz erschlichen hatte, hat kein Interesse, dass dieses andere erfahren.
Man sieht es doch am eigens eingerichteten Blog im NETZWERK
Bis heute steht nun wirklich kein einziger drin
Anonymer Benutzer 13.04.2007 09:49
Ist schon unverschämt und mehr Vorsicht angebracht, alle rausgeworfenen PKV Mitglieder pauschal als Betrüger zu bezeichnen.

Die privaten Krankenversicherer sind natürlich keine Betrüger, wenn sie Mitglieder rauswerfen und damit ohne Krankenversorgung lassen. Das ist doch echt nett von den PKV.

Der vorstehende anonyme Kommentar ist wohl wieder vom PKV Verband bezahlt und versucht zu verschleiern, dass der Artikel nach statistischen Zahlen fragte und nicht einzelne Namen.

Solange die PKV sich solche Internet Scanner und Kommentierer leisten kann, geht es ihr doch gut.
Anonymer Benutzer 16.04.2007 07:19
Eine Interessante Frage: Nur wen können Krankenversicherer denn kündigen? Ein ordentliches Kündigungsrecht haben die Versicherer nicht.
Wenn aber nur aus wichtigem Grund Verträge beendet werden können, so hat jeder selber schuld, wenn er seine Versicherung verliert.
Anonymer Benutzer 01.02.2008 04:01
Nach einem Auslandsaufenthalt von länger als einem halben Jahr kann die PKV kündigen!
Wo liegt da eine Schuld des Versicherten?
Wenn er dann später doch einmal nach Deutschland zurückkehrt sollte sichergestellt sein, dass die PKV ihn ohne Probleme wieder aufnimmt.

Anonymer Benutzer 03.04.2008 13:18
Das mit der Kündigung stimmt so nicht. Es gibt keine Kündigung wegen Auslandaufenthalt aber sehr wohl eine Leistungsfreiheit bei längeren aussereuropäische Aufenthalte. Aber man kann seinen Vertrag gegen kleines Geld ruhen lassen, sodass bei Rückkehr der alte Schutz sofort auflebt.
seit 1.1.08 gilt neues Recht: EU Staaten gibt es nicht mal ein Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsschutz
läuft weiter.