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Private Krankenversicherer (PKV) im Spagat zwischen Rauswerfen und Imagepflege

erstellt von valter zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Die privaten Krankenversicherungen sind dabei, rausgeworfene Mitglieder wieder in den Basistarif aufzunehmen. Zugleich wollen die eine Image Kampagne starten

Rausgeworfene sind auch den privaten Krankenversicherungen (PKV) per Gesundheitsreform auf's Auge gedrückt worden. Sie müssen ab dem 1. Juli in einen Basistarif zurückkehren können. Noch zieren sich die PKV und haben immer noch vor, Verfassungsrichter gegen das zu bemühen, was der Gesetzgeber beschlossen hat.

Verständlich ist es schon, warum private Krankenversicherer einmal Rausgeworfene gegen ihren Willen als ungeliebten Mitglieder wieder aufnehmen müssen. Schließlich haben sie vorher teure Juristen engagiert, um sie loszuwerden. Und jetzt stehen sie wieder an der Hintertür und wollen reingelassen werden.

Die PKV sind so innerlich zerrissen, daß sie ihren Widerwillen bei der Rücknahme der früheren Mitglieder nicht verhehlen, andererseits aber auch an Imagepflege denken. Wäre es nicht besser, die PKV nehmen die Mittel für eine Imagepflege zur freundlichen und nicht widerwilligen Aufnahme der Rausgeworfenen, denen sie die Wiedereingliederung leicht machen und damit ihr Image über diese Kunden pflegen?

(12) Kommentare

Anonymer Benutzer 22.06.2007 13:30
Ich kann es durchaus verstehen, dass jemand keine Geschäfte mit Subjekten machen will, die Ihn bereits einmal geschadet haben.
Einem Ladendieb wird auch Hausverbot gegeben. Und niemand käme auf die Idee den Ladenbesitzer zu verpflichten dem Dieb die Waren in Zukunft zum halben Preis zu verkaufen
Anonymer Benutzer 22.06.2007 18:38
Du hast vollkommen recht: die Behandlung von Kranken als "Ladendiebe" ist dem Geschäft geschuldet, um das es im Kapitalismus eben geht.

Wer daruter nicht leiden will, muß die folgerichtigen Konsequenzen ziehen. Was also ist der Skandal?
Anonymer Benutzer 25.06.2007 07:17
Mir ist es vollkommen neu, dass im Kommunismus alles umsonst war/ist. Auch da gibt es/ gab es Diebe
Anonymer Benutzer 25.06.2007 17:39
"Mir ist es vollkommen neu, dass im Kommunismus alles umsonst war/ist. Auch da gibt es/ gab es Diebe"

Schön, daß du meine Argumente teilst- zumindest hast du ihnen in ihrer Aussage nichts entgegenzusetzen.

Das Verlassen des Feldes, du fängst nämlich ein anderes Thema an, verweist auf das Fehlen von Gegenargumenten auf deiner Seite.

Zurück zu Sache: Wenn der Grund, nämlich warum Kranke als "Ladendiebe" behandelt werden - also wegen Geschäft!- beseitigt ist, wer soll dann ein Interesse daran haben, sie als "Ladendiebe" zu behandeln?

"Ladendiebe" sind sie doch nur in den Augen der Profitkalkulation der Assekuranz, wenn sie "kränker" sind als z. B. in der Kalkulation vorgesehen.

Auch hier gilt - übrigens wie in der Produktion: wer sich fürs Geschäft nicht eignet, wird ausgemustert. Daß der Staat, der natürlich fürs Gelingen guter Geschäfte ist, weil er daraus seine Macht generiert, manch übertriebenem Treiben Einhalt gebietet, zeigt nur wie "menschenfreundlich" das Treiben der Geschäftemacher grundsätzlich ist: es untergräbt die Springquellen des Reichtums: die Arbeit und die Natur. Und die Arbeit in dem besprochenen Beispiel gleich doppelt: krank durch Verschleiß aus dem Arbeitsleben und ausgeschlossen von einmal vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen weil schädlich fürs Geschäft der Privaten.

Und dann hast du es noch nötig, mit der Moralkeule zu kommen: "Auch" im Kommunismus .."gibt es/ gab es Diebe"

Da kann ich nur sagen: Thema verfehlt!
Anonymer Benutzer 27.06.2007 10:01
Es zeigt sich wieder einmal, dass es schwierig ist zu zeigen worum es geht. Bicht Kranke sind Ladendiebe. Sondern um im Vergleich zu Bleiben. Die Ladendiebe sind die die sich einen Vorteil (hier der Basistarif verschaffen wollen. Von Personen die dem Basistarif der PKV zuordbar sind gibt es drei Gruppen.
Die erste Gruppe ist die die Ihren Schutz verloren hatte, weil Sie die Beiträge nicht gezahlt hatten. Dieses ist aber zuallererst nicht die Schuld der PKV oder der dort Versicherten. Jeder hat die Möglichkeit, wenn er nicht die Beiträge zahlen kann, gegen geringes Geld seinen Vertrag ruhen zu lassen oder im extremfall über Sozialhilfe einen Teil (bis zu 100%) des Beitrages bezahlt zu bekommen.

Die Zweite Gruppe hat sich bewusst gegen jede Art der Vorsorge entschieden. Wer aber keine Vorsorge betreibt verdient auch nicht die Solidarität eines Kollektivs oder Gar einen Zugang zu vergünstigten Tarifen.

Die dritte Gruppe hat bei Antragstellung nicht die Wahrheit gesagt fahrlässig oder bewusst. der Versicherer ist von diesen Verträgen zurückgetreten oder hat in besonders schweren Fällen angefochten. Dieses ist eine nenneswerte Gruppe, die aber wohlgemerkt durch Ihr Verhalten die Gemeinschaft geschädigt hat. Diese Gruppe hat es am wenigsten verdient Zugang zum Basistarif zu bekommen.

Wohlgemerkt bei allen drei Gruppen hat es nichts mit Kranken zutun, sondern mit Menschen die durch eigenes Verhalten ohne Schutz sind.
Anonymer Benutzer 28.06.2007 14:44
Es geht doch gar nicht um Kranke sondern um die Frage wer Versicherungsschutz im Basistarif bekommen soll. Die jetzt Berechtigten für den Basistarif sind nicht aus der PKV herausgeflogen, weil sie krank waren. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht.

Wenn jetzt ein Basistarif eingeführt wird. Müssen alle übrigen Versicherten für Menschen aufkommen, die nie Vorsorge betrieben haben, die beim Antrag gelogen hatten oder die Beiträge nicht gezahlt hatten.

Man darf eine Versicherung nicht als abstraktes Unternehmen verstehen. Versicherung bedeutet das eine Gemeinschaft für die Behandlungskosten einsteht. Wenn jemand sich vorteile erschleicht oder die Beiträge nicht bezahlt, fehlt Geld die Versicherten werden also geschädigt.

Wenn jemand zwischenzeitlich in versicherungsfreien Zeit Krank wurde ist das sein persönliches Pech. Ich habe kein Verständnis wenn nun verlangt wird, dass solche Leute plötzliche eine Vorzugsbehandlung erfahren sollen.

Der Vergleich Ladendieb ist sehr wohl passend.
Anonymer Benutzer 17.07.2007 07:29
Endlich ein Unternehmen, dass vernünftig Widerstand leistet und die sogenannten "Rückkehrer" nicht privelegiert, sondern
nur für neue Erkrankungen mit Leistungen versorgt. Jeder weis, dass man brennende Häuser nicht versichern kann, aber die Gesundheitsreform soll die Lizenz zum Gelddrucken sein. Es ist vollkommen richtig, dass die sogenannten Rückkehrer (die notorischen Nichtzahler, Betrüger und Vorsorgeverweigerer) eben keine Leistungen für die angeratene OPeration oder HIV-Behandlungf erhalten.
Anonymer Benutzer 24.07.2007 18:28
Es gibt immer häufiger folgende Sachlage PKV versicherte erkranken teuer und längerfristig, die Kasse beginnt die Leistungspflichtprüfung und startet einen juristischen Abwehrkampf (ob berechtigt oder unberechtigt ist zu diesem Zeitpunkt offen), die Versicherten haben folglich die Zwangslage Beitragszahlung und Vorleistung extrem hoher Kosten und juristischer Auseinandersetzungen zu bewältigen. Hier gibt es Kalkül seitens der Versicherer, die Versicherten halten das bei mehreren zehntausend Euro nicht lange durch und die Versicherungen können aus dem selbst provozierten Zahlungsverzug den Vertrag kündigen und sich von teuren Kranken trennen. Wird nach ca. 2 Jahren Streit gerichtlich festgestellt, dass die Versicherung leistungspflichtig war, ist der Kunde längst finanziell ruiniert. So viel zu Dieben und Ladendieben!
Anonymer Benutzer 25.07.2007 07:53
es ist doch vollkommen richtig wenn die Versicherungen so vorgehen. Wer sich für die PKV entscheidet schliesst einen Vertrag, der einzuhalten ist. Dieser Vertrag regelt, dass die Versicherung berechtigte Forderungen erfüllen muss und dass der Versicherte vorher seine Beiträge zahlt. Richtig ist, dass es sich um eine "Vorleistung" handelt aber man kann bereits am ersten Tag Krank werden und will auch sofort Leistungen bekommen und nicht in Zukunft. Wenn jemand seine Beiträge nicht zahlt verliert er im ersten Schritt seinen Leistungsanspruch (Verzugszeit) und im zweiten Schritt seine Versicherung, schliesslich schädigt er die Versichertengemeinschaft, denn die laufenden Beiträge werden neben den Rückstellungen für die Leistungen der Versicherten benötigt.
Der zweite Aspekt ist, dass es sich bei der PKV um eine Versicherung handelt. In einer Versicherung werden aber nur gleichartige Risiken gegen Geld versichert. Liegen nicht gleichartige Risiken vor, so wird für den Unterschied im Prinzip eine eigene Versicherung gebildet und hierfür Beitrag verlangt. Die Risikomerkmale in der PKV sind Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand (bei Antragstellung). Schummelt der Versicherte im Antrag so erlangt er Versicherungsschutz ohne äquivalenten Beitrag zu zahlen. Er entzieht der Versicherungsgemeinschaft Geld, das für Leistungen benötigt wird. Der Versicherer muss daher prüfen und ggf. Maßnahmen wie Rücktritt oder Anfechtung ergreifen.
Sicherlich trifft diese Prüfung zuweilen den Falschen. Die Zahlen zeigen aber, dass der größte Teil der Betroffenen zu Recht in die Schranken verwiesen wurde. Soll also ein Versicherer auf eine Prüfung verzichten und akzeptieren, dass eine Vielzahl von Versicherten die Gemeinschaft schädigen, weil er im Einzelfall den Falschen erwischt? Wohl kaum, zum einen wäre dieses ein falsches Signal und die Aufforderung zum Diebstahl und zum anderen haben die Versicherten einen Anspruch auf Schutz vor unehrliche Mitversicherte.
Niemand kommt auf die Idee die Polizei abzuschaffen, nur weil mal gegen den Falschen ermittelt wurde. Warum soll in der Versicherung anders gehandelt werden?
Anonymer Benutzer 25.07.2007 07:58
Niemand hat jemanden gezwungen in eine PKV zu gehen. Wer sich aber für eine private Versicherung entscheidet muss sich an den Vertrag und dessen Regeln halten.

Wer dieses nicht möchte, dem steht es frei in der GKV zu bleiben, in der mehr als 90% der Versicherten unter Zwang gehalten werden und sich nicht entscheiden dürfen.
valter 25.07.2007 10:28
Obwohl ich mich ungern in die laufenden Diskussionen einmische, muß doch festgestellt werden, daß die Freiwilligkeit ein Märchen ist. Wer einmal in einer PKV ist kann kaum, nach einer Altersgrenze von 55 Jahren überhaupt nicht mehr zu einer GKV zurückkehren. Die Freiwilligkeit ist wie eine Einbahnstraße, aus der es kein Zurück gibt.

Leider kommt die Beratung dieser Einseitigkeit bei einem ersten Abschluß mit der PKI nicht deutlich heraus, weshalb viele auf die günstigen Einstiegstarife hereinfallen.
Anonymer Benutzer 25.07.2007 13:46
Jeder weiss, dass die Entscheidung zurück nicht möglich ist. Dieses wird seit Jahrzehnten auch von der PKV so transportiert.
Auch wenn ich selbst privat versichert bin, so lebe ich mit der Entscheidung. Später zurückzuwechseln nur um Beiträge zu sparen ist gegenüber den gesetzlich versicherten asozial, da ich das höhere Altersrisiko mitbringe und die GKV-Gemeinschaft mit höheren Kosten belasten.
PKV ist eine Entscheidung für eine bestimmte Versicherungsform. Tatsächlich ist sie immer teuerer als die GKV. Das in der GKV einige wenige das Gros der Beiträge aufbringen müssen, ist mit der asozialen Beitragsstruktur der GKV zu begründen.
Platt gerechnet würden bei 145 ´mrd Budget pro Kopf (inkl.Kinder und ca 72 mio versicherten) rund 168 € Monatsbeitrag zu zahlen sein. Das steht im Widerspruch zu 480€ höchstbetrag in der GKV