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Siemens VAI: Betriebsrat ohne Mandat?

erstellt von Galadriel zuletzt verändert: 23.04.2015 19:14
Beschäftigte von Siemens VAI in Linz beklagen mangelnde Transparenz und Wirksamkeit ihrer betriebsrätlichen MandatsträgerInnen bei der Bekämpfung des geplanten Personalabbaus.

Mitte Mai gaben die Vorstandsmitglieder der Siemens Österreich-eigenen VOEST-Alpine Industrieanlagenbau GmbH (VAI ) in Linz die Streichung von 200 Stellen des 1.300-köpfigen Stammpersonals bekannt. Darüberhinaus sei geplant, auch bis zu 300 Stellen des 500-köpfigen Leasingpersonals abzubauen. Nach dem erfolgreichsten Geschäftsjahr 2008 seiner Geschichte begründet der VAI-Vorstand jetzt den Personalabbau mit 40%igen Auftragseinbrüchen im Stahlwerk- und Industrieanlagenbau.

Anstatt jedoch geeignete Maßnahmen gegen drohende Kündigungen vorzubereiten, hat der Betriebsrat nach unseren Informationen einen Sozialplan mit Kündigungsdrohungen ausgehandelt.

Wegen voraussichtlich finsterer Jobperspektiven auch in den nächsten Jahren fragen die Beschäftigten sich und den Betriebsrat allerdings, ...

  • ob der ausgehandelte Sozialplan ausreicht, die Zukunft abzusichern,
  • was die MitarbeiterInnen von den Gewinnen der letzten Jahre (gehabt) haben ?
  • warum die MitarbeiterInnen bei den Verhandlungen nicht beteiligt wurden?
  • warum keine Kampfmaßnahmen angedroht wurden?
  • wie ein drohender "Tod auf Raten" ähnlich Siemens PSE verhindert werden kann?
  • ob Zukunftskonzepte von der Geschäftsleitung verlangt wurden?
  • ob Freiwilligkeit bei den Personalmaßnahmen verankert wurde? und
  • ob auch langjährige LeiharbeitskollegInnen geschützt wurden?

Als Begründung für diese Fragen verweisen VAI-Beschäftigte auf den Betriebsrat von Siemens PSE (bzw. SIS&CT), der angedrohte Kündigungen von Beschäftigten des Stammpersonals jetzt fast zwei Jahre erfolgreich verhindern konnte.

Durch starke Beteiligung der Belegschaft, Androhung von Kampfmaßnahmen und Einforderung von Freiwilligkeit sei es dem dortigen Betriebsrat auch gelungen, der Firma große Zugeständnisse beim einvernehmlichen Ausscheiden etwa von älteren KollegInnen und bei der Übernahme von Leasingpersonal abzuringen.

Bevor jemand sich bei Siemens VAI jetzt oder zukünftig gezwungen sieht, ein schlechtes Sozialplanangebot zu unterschreiben, raten wir, sich vorher die Erfolgschancen für eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit genauer anzusehen.

Interessierte Linzer VAI-KollegInnen werden gebeten, an dieser Stelle ihre Kommentare abzugeben oder jeden Montag, 18:30 Uhr im Gasthaus "Alte Welt", am Linzer Hauptplatz weiter zu diskutieren (Telefonischer Kontakt: 0676/9208681).

(5) Kommentare

Anonymer Benutzer 13.07.2009 19:36
Ob sich ein VAI-ler jemals hier her verirren und das lesen wird, ist sehr fraglich.
Galadriel 14.07.2009 06:18
... wo "irren" die VAI-lerInnen denn sonst so herum, wenn nicht hier? Spaß bei Seite: Wir möchten eine Diskussion über die ernste Frage "Wie bekämpfen wir bei Siemens VAI in Linz am besten den Personalabbau?" beginnen. Dazu ist uns jeder Hinweis Recht.

NetLeiwand
Anonymer Benutzer 18.07.2009 13:01
Wo sie sich herumtreiben, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch hier http://www.netzwerkit.de/[…]/vai-personalabbau gibt es noch keinen Hinweis darauf.

Aufgrund der überschaubaren Anzahl an Beiträgen in diesem Diskussionsforum ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein VAI-ler bereits den Weg zu NetLeiwand gefunden hat.
Anonymer Benutzer 20.07.2009 16:41
ich habs geschafft und hab hieher gefunden, und finde den Kommentar sehr gut, es sind auch "geschützte" Menschen (Karenz, Krank, Behindert) von Vorgesetzten eingeladen worden weil sie auf der LISTE stehen (könnte ja sein, dass sie gehen wollen;-( ) und der BR weiß das und schaut zu.
Timon 07.08.2009 14:04
" ... und der BR weiß das und schaut zu."
Anmerkung einer Behindertenvertrauensperson:
Bei "geschützten" Kolleginnen und Kollegen gelten bei Kündigungen etwas andere Regelungen (Krankheit bietet übrigens keinerlei Kündigungsschutz). Bei begünstigten Behinderten ist eine Arbeitgeberkündigung i. a. nur nach vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses beim Bundessozialamt möglich. In diesem Verfahren werden Betriebsrat und der Behindertenvertrauensperson nur angehört, können aber keinen Einfluß darauf nehmen. Auch wenn der Behindertenausschuß einer Kündigung zustimmen sollte (was er im Jahr 2007 nur in 68 von 481 Fällen getan hat), ist eine Berufung bei der Berufungskommission beim Sozialministerium möglich. Bis zum
endgültigen Bescheid der Berufungskommission behält ein begünstigter Behinderter seinen Arbeitsplatz (und bezieht weiterhin sein Gehalt); das dauert durchschnittlich etwa ein Jahr. Erst dann kann der Arbeitgeber rechtskräftig die Kündigung aussprechen. Erst in diesem zusätzlichen Kündigungsverfahren kann der Betriebsrat eine aktive Rolle spielen, etwa dadurch, daß er der Kündigungsabsicht ausdrücklich widerspricht.
Im übrigen möchte ich mich dem im Artikel ausgesprochenen Ratschlag, bei bevorstehenden Kündigungen Beratung zu suchen, nachdrücklich anschließen. Wenn schon dem Betriebsrat gegenüber Vorbehalte bestehen (wie aus dem Kommentar herausgehört werden kann), dann stehen immer noch Arbeiterkammer oder Gewerkschaft zur Verfügung. Für Kolleginnen und Kollegen innerhald der VAI, die Zugang zum Internet der Siemens AG Österreich haben sollten, steht für Informationen auch die Homepage der Behindertenvertretung des Bereiches SIS zur Verfügung (http://bv_sis.siemens.at), insbesondere was Fragen im Zusammenhang mit Kündigung und Entlassung begünstigter Behinderter betrifft.