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Wie man sich als Belegschaft durchsetzt

von djh — Letzte Änderung 25.01.2013 14:10
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Über Jahre verweigerte die Jugendherberge Wuppertal ihren 400-Euro-Kräften die Zuschläge an Sonn- und Feiertagen. Als KollegInnen sich beschweren, mauern Herbergsleitung und Landesgeschäftsführung. Am Ende nehmen sich die KollegInnen einen Anwalt. Kurz vorm ersten Gerichtstermin gibt der DJH Rheinland nach und zahlt die Zuschläge rückwirkend für drei Jahre aus.

Bei einem Kollegen handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 1700 Euro, der nach langen Auseinandersetzungen im Juli 2012 schließlich ausbezahlt wird. Ebenso erhalten alle anderen Beschäftigten, die geklagt haben, ihr Geld. Seit März 2012 bereits wurden die Zuschläge in Wuppertal als Freizeitausgleich abgegolten.

Zuvor hatte sich der DJH lange Zeit quergestellt. Noch im Dezember 2011 hatte es in einem Brief knapp geheißen: "Wir können Ihrer Aufforderung nicht nachkommen".

Ebenso hatte es einige Einschüchterungsversuche gegeben: bis hin zur versuchten Kündigung eines Mitarbeiters.

Zum Verlauf der Auseinandersetzung:

Keine Sonntagszuschläge: Jugendherberge kündigt Mitarbeiter

Jugendherbergen: DJH droht Minijobbern mit Lohnrückzahlungen

Jugendherberge Wuppertal: DJH nimmt Kündigung zurück

Hier gibt es Rechtstipps.

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